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Experten-Antwort

KvdR - EU Ausland - Fmilienversicherung

von peterchen15.04.2018 | 07:23
490 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, In einigen Monaten werde ich eine Regelaltersrente beantragen können. Diese Rente wird durch relativ wenig Zeiten und einen zwischenzeitlichen Versorgungsausgleich recht klein (ca 800€). Zusätzlich beziehe ich seit Jahren eine substantielle Betriebsrente und Kapitaleinkünfte. Zusammen mit meiner Ehefrau lebe ich seit längerem im EU Ausland mit dortigem (steuerlichen) Lebensmittelpunkt. Aufgrund eines DBA werden alle gegenwärtigen Einkünfte im Wohnsitzland besteuert. Wir haben beide lange oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV verdient, sind aber immer Mitglied geblieben. Seit unserem beruflichen Ausscheiden durch zwei eigenständige Anwartschaftsversicherungen. Wenn ich Regelaltersrente beziehe werde ich wohl Pflichtmitglied der KvdR. Die Beiträge dafür werden wohl aus der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente berechnet (??). Wenn das so ist, steht einer zu 76% aufgrund des Progressionsvorbehaltes (??) mit 42% besteuerten Rente von netto etwa €545 (Soli noch unberücksichtigt) der Krankenkassenhöchstbeitrag von über 700€ gegenüber. Diese Zahlen scheinen zu empfehlen, auf den Rentenbezug aus Deutschland zu verzichten. Anders könnte die Betrachtung aussehen, wenn meine (deutlich jüngere) Ehefrau per Familienversicherung mitversichert werden könnte und meine Frage ist, ob das möglich ist. Im Wohnsitzland gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung als solche und selbst „versicherungspflichtig beschäftigte“ bekommen keine medical card, die ihnen Zugang zu günstigen Gesundheitsleistungen ermöglicht, wenn das Familieneinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, was bei uns der Fall ist. Somit könnte die Familienversicherung eine teure private Versicherung obsolet werden lassen und so den Rentenbezug wenigstens zum Nullsummenspeil machen. Meine Frage ist, ob Familienversicherung unter den geschilderten Umständen möglich ist? Vielen Dank Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo peterchen,

Fragen zur Krankenversicherung können im Forum der Rentenversicherung nicht geklärt werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die DVKA:

https://www.dvka.de/de/startseite/startseite.html

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6 Antworten

Grokoam 15.04.2018 | 07:42
Nö.
KK nicht RVam 15.04.2018 | 08:11
Über eine mögliche oder nicht mögliche Familienversicherung entscheidet „allein“ die Krankenkasse. Daher sollten Sie Ihre Frage an ein Forum der Krankenkasse stellen oder sich direkt an eine gesetzliche KK wenden. http://www.krankenkassenforum.de
Frankam 15.04.2018 | 12:03
Na Peterchen, da hast du dich aber ins Zeug gelegt. Wirklich toll, Deine Phantasie ist grenzenlos. Du musst dich svhon diesbezüglich an die Versicherung der KK wenden. Viel Glück und Erfolg und Spaß. Grüße
Schadeam 15.04.2018 | 18:18
In der Tat ein netter Aufsatz den Sie geschrieben haben. Leider im falschen Forum, denn Ihr Problem muss mit der Krankenkasse und nicht mit der DRV geklärt werden.
Hört sich nach CH an?am 15.04.2018 | 21:34
wenden Sie sich vor Ausreise ! an die KVDR Solothurn. Sind Sie über 55 Jahre alt gibt es keine freiwillige Höherversicherung in der Krankenkasse CH mehr. Auch keine Familienversicherung. Der Beitrag im Monat pro Person um die 500.-- Sfr. Ist Ihre Frau unter 65 Jahre alt , eventuell Sie auch müssen Sie bis zum Rentenalter CH Rentenbeiträge bezahlen. Erhalten dann mit 65 eine Rente 1/44 . Die einzige Chance ist, die CH Rente um 5 Jahre bis zum 70 Lebensjahr aufschieben. Glaube Steigerung Rente Schweiz um die 7% Jahr. Die eventuelle erfolgte Befreiung der KK Krankenkasse in D wird dann widerrufen. Mit 70 sind Sie voll dabei. Sie müssen sich im Land CH Pflichtversicherung. Grund erhalt 1 Rente in CH. Ein Verzicht der CH Rente ist nicht möglich. Wie das in D ist weiss ich nicht. Forum " Hallo Schweiz. und alles vor Umzug schriftlich klären. Danach ist die Katze auf dem Baum und es geht nichts mehr. Alles schriftlich vorher vor Umzug klären. Gruss
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