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KVdR freiwillige Versicherung ?!

von Gerhard07.06.2008 | 13:33
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach meiner Rentenantragstellung habe ich jetzt Bescheid bekommen, dass ich auf Grund meines Versicherungsverlaufes nicht gesetzlich krankenversichert werden kann! Ich gehe mit 60 J. in Rente und würde ca. 820 € Netto erhalten, wenn ich gesetzlich krankenversichert würde. Was kommt da auf mich zu?? Vielen Dank! Gruß Gerhard

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten bei Ihrem Rentenversicherungsträger schnellstmöglich einen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung (Vordruck R820) stellen.

18 Antworten

Gerhardam 08.06.2008 | 09:53
...und noch eine Frage: wie stelle ich den Antrag auf Beitragszuschuss? Geht das per E-Mail oder Fax? Ach, und was wird wohl ab 1.1.2009 sein?? Ist es da nicht Schnuppe, bei welcher KV man ist? Und bekommt man als freiwillig in einer GKV versicherter Rentner den ermässigten Beitragssatz? Sonst finde ich mich mit meiner Rente ohnehin bald auf Hartz4-Niveau wieder... Danke! Gruß Gerhard
Nixam 08.06.2008 | 11:10
Schauen Sie mal unter www.aok-business.de Vielleicht hilft auch dieser Vordruck: http://www.aok-business.de/rheinland-hamburg/formulare/pdf/freiw… Nix
Agnesam 08.06.2008 | 14:04
Hallo Gerhard, da kommt einiges auf Sie zu. Da Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen, können (müssen) Sie sich freiwillig versichern. Bei freiwillig Versicherten wird das Gesamteinkommen der Berechnung des Beitrages zugrunde gelegt. Auf Antrag erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbetrag. Er beträgt rund 7,00% Ihrer Bruttorente. Feinheiten verzichte ich darzulegen. Es kommt Ihnen ja auf das Prinzip an. Zur ergänzenden Frage: Mit dem Rentenantrag wird im allgemeinen auch die Frage gestellt, ob Sie einen Zuschuss beantragen, falls Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Falls Sie eine Kopie des Antrages haben, schauen Sie bitte nach. Falls nicht, stellen Sie einen entsprechenden Antrag (Vordruck R 820) auf der Homepage DRV-Bund. (Link siehe unten). Als Beitragssatz gilt der volle allgemeine Beitragssatz. Agnes
Schiko.,am 08.06.2008 | 21:24
Angstmachen gilt nicht, die tatsache, dass sie die voraus- setzung für die gesetzliche pflichtversicherung nicht er- füllen ist unter umständen gar nicht so schlimm, wie viele dies deuten. Inzwischen besteht ja kein unterschied mehr zwischen dem beitragssatz als pflicht-oder freiwillig versicheter bei der gleichen kasse. Sogar ab 2009 nicht mal mehr unter den verschiedenen kassen, zunächst. Richtig ist aber auch, als gezwungenermaßen freiwillig versicherter werden innerhalb der bemessungsgrenze von 3.600 monatlich auch zinsen und mieteinnahmen verbeitragt( schönes wort). Als freiwillig versicherter bekommen sie den beantragten hälfteanteil mit der bruttorente auf konto überwiesen. Dies bedeutet natürlich, der gesamtbeitrag wird von der kasse durch lastschrift von ihrem konto abgebucht. Mit freundlichen Grüßen.
Gerhardam 09.06.2008 | 04:56
Vielen Dank Schiko., für die aufmunternden Worte! Es ist schon schlimm genug, dass ich mit den 18% Abschlag in Rente gehen muss, aber an solch eine Konstellation habe ich im Leben nicht gedacht! Das bedeutet dann für mich dauerhaft weitere ca. 7% Einbuße, so dass ich dann wohl mit monatl. ca. 750 € auskommen muss... Hätt' ich doch nur nicht studiert, denn wenn ich mich so umhöre, bekommt fast jeder Facharbeiter eine höhere Rente als ich (Facharbeiter bin ich ausserdem). In den Genuss einer Betriebsrente bin ich leider auch nie gekommen und durch "Riestern" werde ich auch nur ca. 5€ dazu bekommen. Mein Problem war wohl, dass ich zu lange arbeitslos war! Aber das ist m.E. nicht unbedingt meine Schuld... Nun ja, manch einer kann sich das zwar nicht vorstellen, aber das bringt meine Rest-Lebensplanung ganz schön durcheinander. Mit so einem knappen Budget muss man halt immer knapp kalkulieren! Da fehlt einem jeder Euro! Na, vielleicht fällt für die "Kleinrentner" ja auch mal ein extra Krümel ab vom großen Umverteilungskuchen... Gruß Gerhard
Ulfam 09.06.2008 | 10:26
Lieber Gerhard, ich nehme an Sie sind Jahrgang 1948? Also ersteinmal muss ich schreiben, dass mit den 18 % Abschlag ist keine Strafe!!! Das reguläre Rentenalter ist nun einmal 65 (+2) und nicht 60! Wenn also jemand früher gehen möchte (müssen tut nämlich keiner!), dann muss er/sie eben auch den Abschlag in kauf nehmen. Bitte bedenken Sie hierbei die jetzige (auch meine) Generation, die das alles finanziert! Mich verstimmt immer ein wenig, dieses "Gejammere", Sie wussten doch was auf Sie zukommt, als Sie Arbeitslos wurden (egal aus welchen Grund), weiterhin steht es Ihnen frei noch zu arbeiten. Auch hier muss ich schreiben, dass es Arbeit gibt, wenn man will. OK, ich gebe zu es ist nicht einfach was zu finden, aber so ein 400.-€ Job geht immer. Auch die Geschichte mit der Krankenversicherung ist Ihr Problem, da Sie wie Sie es schildern sich ja wohl irgendwann mal zu einer anderen Variante als der gesetzlichen Versicherungspflicht entschieden haben. Das hätten Sie einfach privat absichern müssen. Dieses ständige Meckern über die Rechtsprechung nervt. Ich muss noch 30 Jahre arbeiten und weiß heute schon (Dank der Information meines RV-Trägers), dass ich auf jeden Fall etwas tun muss um im Alter (67) einigermaßen versorgt zu sein. Ich kann mich auch nicht zurücklehnen und auf eine fette Unterstützung der "Beitragszahler" hoffen. Also, ich wünsche Ihnen dass ihr Krankenversicherungsbeitrag zahlbar ist und Sie auch sonst genug zum Leben haben, ehrlich! Ulf
Rosannaam 09.06.2008 | 10:39
Hallo Gerhard, Sie schreiben einmal, Ihre Rente würde NETTO 820,- € betragen, und ziehen jetzt nochmal 7 % für den KV-Beitrag ab, wobei dies nicht ausreicht, denn Sie müssen auch für die Pflegeversicherung bezahlen. Hier kann etwas nicht stimmen! Die in der Rentenauskunft oder Renteninformation genannten Beträge sind erst einmal BRUTTO-Beträge! Wenn Sie frwl. krankenversichert sind, kommt zu dieser Brutto-Rente der Beitragszuschuss von 7 % DAZU, von Ihrer Gesamtrente wird der KV-Beitrag (z.B. 14 %) dann abgezogen bzw. wird von Ihrem Konto direkt an die KK überwiesen. Wie sich Ihre Rentenhöhe berechnet, ist mir nicht ganz klar. Sie schreiben, dass Sie studiert haben und ein Facharbeiter eine höhere Rente bekommt als Sie. Kann es vielleicht sein, dass Sie nach dem Studium nichts mehr oder nicht viel in die gesetzliche RV einbezahlt haben? Aber als "Studierter" haben Sie doch bestimmt genug Geld verdient, um sich nebenbei ein Polster für die Altersvorsorge anzulegen?! Ein "angestellter" Facharbeiter hat nun mal nicht die Wahl, RV-Beiträge zu zahlen oder nicht. Zwingen kann Sie auch niemand, mit einem Abschlag von 18 % in Rente zu gehen. Im übrigen gebe ich dem "jungen" Beitragszahler @Ulf in ALLEM Recht! MfG Rosanna.
Agnesam 09.06.2008 | 10:47
Hallo Gerhard, melde mich doch noch einmal. Das Problem scheint mir nicht die Arbeitslosigkeit zu sein. Waren Sie mal selbständig und in dieser Zeit privat krankenversichert? Irgendeine Erklärung dafür, dass Sie nicht gesetzlich krankenversichert waren und jetzt nicht die Voraussetzungen für dir Krankenversicherung der Rentner erfüllen, muss es doch geben! Und mit 7 Prozent KV-Beitrag von Ihrer Rente als freiillig Krankenversicherter ist es nicht getan. Bei freiwillig Versicherten gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. Ihr Beitrag wird so um die 200 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt aber nur rund 7 Prozent der Rente. Besuchen Sie mal die Homepages der Krankenkassen. Dort werden Sie fündig wie der Mindestbeitrag ist. Agnes
Ulfam 09.06.2008 | 10:59
Dankeschön, auch wenn ich mir jetzt hier "Feinde" gemacht habe... Es ist eben wie es ist oder? User Gerhard hat sich wahrscheinlich irgendwann in seinem Berufsleben für eine andere Lösung, als die der Versichertungspflicht in der RV und KV zu unterliegen, entschieden und jetzt sucht er verzweifelt nach einem "Sündenbock". Tja, diese Suche endet vermutlich leider vor seiner Haustür... Bitte nicht böse sein, Gott sei Dank darf man in Deutschland (2:0 yipppiiehhh) noch seine Meinung frei äußern! Ulf
Rosannaam 09.06.2008 | 12:14
Nee, nee, wieso sollten Sie sich Feinde gemacht haben? Und wenn schon, damit kann man leben! :-) Sie haben vollkommen Recht mit Ihrer Meinung, schön, dass es auch "junge" Beitragszahler so sehen. MfG Rosanna.
Happyam 09.06.2008 | 12:31
Hallo Gerhard, großer Gott, was treibt Sie denn um 4:56 Uhr dazu hier einen Beitrag reinzustellen??? Auch ich kann mich den Usern Rosanna,Agnes und Ulf nur anschließen. Beitragszuschuß zur Bruttorente max. 7% (ab 01.07.2008) beschränkt jedoch auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Damit sind die Zahlungen der DRV getan. Sie müssen dann mit Ihrer KK klären, welcher Beitrag von Ihnen gezahlt werden muss/kann. So ist es und ich glaube auch nicht, dass sich daran etwas ändert ab dem 01.01.2009! Man darf nicht immer nur seinen "Fall" betrachten, sondern das "Gesamtprodukt". Ich schreibe mal wieder meine Lieblingswort: "Solidargemeinschaft"! LG Happy
Wolfgangam 09.06.2008 | 12:32
>Bei freiwillig Versicherten gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage. rd. 830 EUR mtl. > Ihr Beitrag wird so um die 200 Euro betragen. ca. 140 EUR mtl. (ca. 17 % KV/PV) > Der Zuschuss beträgt aber nur rund 7 Prozent der Rente. Hallo Gerhard, im Ergebnis sind Sie, was die Beitragsbelastung KV/PV betrifft, nicht besser/schlechter gestellt, als ein Pflichtversicherter (da Sie nur die Rente als Einkommen haben). Pflichtversicherten werden rd. 10 % von der Rente abgezogen und direkt an Kranken- und Pflegekasse überwiesen, Sie zahlen 17 % Beitrag selbst, erhalten aber den Zuschuss von 7 % von der Rentenversicherung mit auf Ihre Rente überwiesen. So gesehen auch eine 'Eigenbeteiligung' von 10 %. Gruß w.
Ulfam 09.06.2008 | 12:44
klasse erklärt! aber das wollte der Gerhard sicher nicht hören ;-))) Ulf
Gerhardam 09.06.2008 | 12:39
Hallo junge Beitragszahler, stellt euch vor, auch die jetzt eben nicht mehr jungen Menschen haben mal Beiträge gezahlt! Was soll das jetzt?! Wenn ihr nicht mehr jung seid, werden wohl die nächsten Generationen über euch das Gleiche sagen... Ich habe ca. 40 Jahre Pflichtbeitragszeiten geleistet. Studiert habe ich noch während der Arbeit! Ich weiss nicht, wie viele von den "jungen Leuten" das heute noch machen würden... Als ich "in die Jahre" gekommen bin, fiel meinem Arbeitgeber ein, mich durch einen jüngeren zu ersetzen. Die für heutige Verhältnisse "lächerliche" Abfindung war wegen langer Arbeitslosigkeit bald verbraucht. Aus dem System der GKV bin ich nun deshalb rausgefallen, weil ich zwischendurch einige Jahre in der PKV war. Als das Gehalt dann nach unten korrigiert wurde, bin ich wieder in die GKV gekommen. Das ist mittlerweile alles 15 Jahre her. Zum groß Ansparen hat es eben nie gereicht. In Urlaub war ich mit meiner Frau vor 8 Jahren das letzte mal. Fakt ist nun mal: so werden Kostgänger geschaffen! Auf Hartz4 habe ich verzichtet, da ich mir nicht von staatswegen in die Schränke gucken lassen will! Ich habe schon mitbekommen, dass die Wirtschaft seit 2 Jahren wieder besser läuft! Aber leider ist mein Alter nicht stehen geblieben! Es wird sich kein Arbeitgeber nach mir reissen! Ich hatte auch zwischendurch Hilfsjobs.... Aber wohin mich das gebracht hat, sehe ich jetzt. Genug jetzt, ich will euch die Hoffnung nicht nehmen! Gruß Gerhard
Ulfam 09.06.2008 | 12:56
ok, habe Ihren Beitrag gern zu Kenntnis genommen. Es ist wohl durch die Versicherung in der PKV so, dass Sie leider freiwillig in der GKV eingestuft werden (hier ist der Beitrag von Wolfgang hilfreich) jedoch eine kleine Anmerkung noch... Um aus der GKV "rauszukommen" müssen Sie ja mal gut/sehr gut verdient haben. Genau hier wäre eine zusätzliche Vorsorge angedacht gewesen. Das habe ich gemeint. Ich wollte Sie nicht angreifen! Und nur mal so nebenbei, auch ich habe mehrere Berufe berufsbegleitend erlernt. Das ist ja heute normal. Und wenn ich gesund bleibe und mein AG mich nicht entlässt, dann komme ich auf satte 50 Jahre Beitragszeiten!!! (17-67) auch normal aus gesetzgebender Sicht oder? Sie sehen also, es wird nicht unbedingt besser und daher tue ich etwas dafür. Ich sorge heute schon vor und warte eben nicht bis zum Ende! Und Ihre Frau? Hat sie auch gearbeitet? (Das ist kein Vorwurf) aber auch heute kann es sich eine kleine Familie nicht unbedingt leisten, das ein Elternteil zu hause bleibt, so wie es in Ihrer Generation z.T. war. Und Urlaub? Ich schaffe es trotz Altersvorsorge durch meinen Nebenjob jeden Monat ein wenig beiseite zu packen. Damit ich mir einen Wunschurlaub finanzieren kann. Mir ist es egal, ob ich nebenbei Pizza liefere oder bei Aldi die Regale auffülle, Hauptsache ich kann mir den einen oder anderen zusätzlichen Wunsch erfüllen. Ulf (der das alles wirklich nicht böse meint!)
Rosannaam 09.06.2008 | 13:37
Ich hatte gerade einen Beitrag geschrieben, der durch einen Fehler meinerseits leider vor dem Absenden verschwunden ist. Ist aber auch egal. @Ulf hat einiges von dem, was ich geschrieben habe, auch zitiert. Telepathie? :-)) Was ich sehr löblich finde und wovor ich auch Respekt habe, ist, dass sich @Gerhard nicht vom "Staat" unterstützen läßt. ICH wollte keine 20 oder 30 mehr sein. Unbestritten hat es die heutige Jugend wesentlich schwerer, für das Alter vorzusorgen, als die heutige Rentner-Generation. Als ich meine Beschäftigung vor 40 Jahren begann, war die Gesetzeslage auch noch so, dass ich mit 60 in Rente hätte gehen können. Von Abschlägen war überhaupt noch nicht die Rede. Ich habe mir trotzdem nebenstehend noch ein 2. Standbein für die Altersvorsorge geschaffen. Trotz meinem seinerzeit im ÖD wirklich mickrigen Verdienst. Ich wurde damals sogar ausgelacht und gefragt, weshalb ich bei diesem Verdienst morgens noch aufstehe... Heute habe ich die Neider am Hals, weil ich einen "sicheren" Job habe. Na ja, anderes Thema.... Leider gibt es jetzt ab meinem Jahrgang die Altersrente für Frauen nicht mehr, ich muß also auch bis 65 (da bis dahin 45 Pflichtbeitragsjahre) warten, dass ich meine Altersrente bekomme. Und ich finde es wirklich toll, wenn junge Leute wie @Ulf 1. etwas für die Altersvorsorge tun, 2. was die Ausbildung/Fortbildung etc. angeht, mehrgleisig fahren und 3. sich ihre Wünsche durch Nebenjobs erfüllen, anstatt sich in Schulden zu stürzen. Ich kann einfach nur sagen: TOLL!!! MfG Rosanna.
Ulfam 09.06.2008 | 14:48
Danke für Ihren Beitrag. Ja, es ist nicht einfach aber machbar. Wenn ich unseren Staat mit anderen vergleiche, dann wird mir ganz schlecht, wie schlimm manche dran sind. In anderen Ländern gibt es max. 6 Monate Arbeitslosengeld oder gar nix. Da wird vom Arbeitslosen einfach verlangt sich um sich selbst zu kümmern und zudem sind die teilweise noch nicht mal krankenversichert. Da bin ich doch hier in Deutschland zwar nicht immer gerecht, aber dennoch wirklich gut versichert und versorgt! Diese ganze Situation ist ja auch nur deshalb so gescheitert, weil es immer mehr Menschen gibt, die "Schlupflöcher" suchen und finden und den Staat ausnehmen (also uns!) wie eine Weihnachtsgans! Diesen Betrügern und Nichtsnutzen sollte man schneller auf die Schliche kommen und sofort bestrafen, dann kann unser System auch wieder funktionieren. Ich glaube an eine Gerechtigkeit und hoffentlich gibt es bald bessere Methoden den ALG II Marllorca-Selbständigen einen Strich durch Ihre Rechnung zu machen. Wenn unser Staat hier ein paar neue Arbeitsplätze schaffen würde, dann könnten wir alle davon profetieren. Ich würde jedenfalls sehr gerne einer solchen Arbeit nachgehen und manchen Sozialbedürftigen auf die Finger gucken! Bitte, das ist keine Verallgemeinerung!!! ...der Ulf
Rosannaam 09.06.2008 | 15:54
Ja, Ulf, Sie sehen das ganz richtig! Von Ausnahmen und sicherlich auch Ungerechtigtkeiten mal abgesehen, geht es uns Deutschen immer noch ganz gut. Wir Deutschen sind nun mal "verwöhnt" aus früheren Jahrzehnten, ganz klar tut es da mal richtig weh, wenn man sich plötzlich nicht mehr so viel leisten kann wie früher. TROTZDEM - wenn ich vor Weihnachten in die Stadt gehe und tausende Menschen vollbepackt aus den Kaufhäusern kommen sehe, frage ich mich ernsthaft, weshalb SO VIELE Leute jammern! Eine Freundin von mir hatte auch schon sehr schlechte Zeiten. Ihr hat keiner geholfen, auch nicht der "Staat", obwohl sie bisher schon EK-Steuern im 6-stelligen Bereich gezahlt hat. Sie hat nebenbei am WE für ein paar D-Mark gejobbt, damit sie sich und ihrem Sohn wenigstens ab und zu etwas Schönes leisten konnte. Im Ausland gibt es oftmals weder KV-Pflicht noch Kündigungsschutz noch bezahlten Urlaub noch ALG noch Sozialhilfe. Hat jemand keine Familie oder Freunde, die ihn finanziell unterstützen können, UND keine Arbeit, sieht es für denjenigen aber mal wirklich zappeduster aus! Sie haben absolut Recht; DAS alles wissen viele hier in Deutschland gar nicht zu schätzen. Jetzt beende ich das Thema aber für mich, sonst sitze ich morgen noch an meinem PC. VG Rosanna.
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