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Experten-Antwort

KvDR- Krankenversichrungsbeiträge auf Zinsen etc.

von Joachim St24.05.2013 | 08:23
2407 Ansichten
10 Antworten

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Mein Rentenantrag ist am 13.2.13 bei der DR eingegangen. Rente wird ab 1.5.13 gezahlt. Da ich seit mehr als 30 Jahren bei der DAK freiwilliges Mitglied bin, bin ich in die KvDR gekommen. Ab wann ändert sich die Beitragszahlung für bisher der KV unterlegenen Nebeneinkünfte (Mieten, Zinsen usw.) zu meinen Gunsten? Ab 13.2.13 oder ab 1.5.13. ? Arbeitseinkommen habe ich nicht mehr.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Joachim St,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung

zur Frage der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenkassen nicht abschließend positionieren kann. Allerdings wurde Ihre Frage ja auch schon von „Manni Fest“ bereits beantwortet.

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9 Antworten

Manni Festam 24.05.2013 | 08:30
ab 13.2. ( Tag der Rentenantragstellung ) muss die DAK Sie als sogenannter Rentenantragsteller einstufen. Sie zahlen ab diesem Zeitpunkt auch weiterhin Beiträge aus Ihrem Gesamteinkommen ( Miete, Zinsen ). Ab Rentenbeginn, also 1.5.2013 müssen Sie als pflichtversicherter Rentner nur noch Beiträge aus Ihrer Rente zahlen. Diese werden von Ihrer Rente vom RV-Träger einbehalten und direkt an die DAK abgeführt. Von Ihren anderen Einnahmen, Zinsen, Miete sind ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr zu entrichten.
Joachim Stam 24.05.2013 | 09:47
Manni Fest : Ist das wirklich so richtig? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Mich wundert, das die DAK für März 2013 nur einen Teilbetrag eingezogen hat.
realistam 24.05.2013 | 12:58
Noch !!!! Nach den nächsten Wahlen wird das sowieso alles geändert. Dann wird das gesamte Einkommen für die Krankenkassenbeiträge herangezogen. Steuersplitting und GKV-Familienversicherung stehen auch zur Disposition. Ihr werdet Euch noch wundern was die ganze Retterei uns kosten wird und wo sie das Geld dafür holen.
Joachim Stam 24.05.2013 | 11:40
Vielen Dank!
Manni Festam 24.05.2013 | 11:36
Die Rechtsgrundlage für Rentner finden Sie im § 237 SGB V und die für Rentenantragsteller im § 239 SGB V. Warum die DAK für März nur einen Teilbeitrag eingezogen hat kann ich Ihnen nicht beantworten, bitte bei der DAK erfragen.
Joachim Stam 24.05.2013 | 13:25
Bitte, die Beiträge ab Realist löschen, da dann nur noch unsachliches dummes Zeug kommt.
Joachim Stam 24.05.2013 | 13:22
ab dem Beitrag von Realist kommen jetzt die Neider zum Zuge.
egalam 24.05.2013 | 16:32
Und selbst wenn es so kommen sollte, realist. Was können wir tun? Genau, nichts! Der Bund hat im Zweifel Gesetzesgrundlagen zu seinen Gunsten schon immer verändert, notfalls auch rückwirkend.
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