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KVDR-Meldung bei Ehegatte eines Beamten in Ruhestand

von K07.06.2007 | 21:04
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Folgender Fall: Eine Ehefrau eines Beamten (in Ruhestand) möchte eine Regelaltersrente beantragen. Sie war (so viel ich weiß...) nur bei dem Ehegatte privat (krankenversicherungsmäßig) mitversichert. Dazu meine Frage: Bleibt der Ehegatte eines Beamten (z.B. Beamter in Ruhestand), bei Gewährung einer Rente (aus der gesetzlichen Rentenversicherung) auch weiterhin bei der privaten Krankenversicherung mitversichert? Oder müßte der Ehegatte unter gewissen umständen z. B. sich extra freiwillig oder privat krankenversichern?

2 Antworten

Selina IIam 08.06.2007 | 08:57
Eine "Mit"-Versicherung in einer privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Familienversicherung für Ehegatten bietet nur die gesetzliche Krankenversicherung an. Das bedeutet die Ehefrau zahlt bereits jetzt einen ganz normalen eigenen Beitrag zur privaten Krankenkasse. Die Voraussetzungen um über die Rente über eine gesetzliche Krankenkasse pflichtversichert zu werden (Beitragssatz der KV ist halbiert vom Rentner zu tragen) sind, dass die Ehefrau in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens (z.B. Beginn der Ausbildung mit 16 - Ende der Beschäftigung 65, dann ist die zweite Hälfte ab ca. dem 40. Lebensjahr) mindestens 90% gesetzlich versichert war. Hierzu zählt die Pflichtversicherung durch eine Beschäftigung, sowie auch eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die Ehefrau schon seit Jahren privat versichert ist wird sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Demnach bleibt sie auch nach der Rente weiterhin privat krankenversichert. Zu ihrer Rente kann sie einen kleinen Zuschuß zur privaten Krankenversicherung bekommen. Der Zuschuß ist aber nicht sehr hoch - er richtet sich nach der Rentenhöhe und beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Beitrags. Ich weiß nicht genau wie hoch dieser im Moment ist, aber rechnen sie mal mit ungefähr 7% der Rente. Das sind bei 500 Euro Rente gerade mal 35 Euro - der Beitrag zu einer privaten Krankenversicherung dürfte jedoch weit über 250 Euro liegen ...
Heinzam 09.06.2007 | 00:33
Zu beachten sind bei Beamten bzw. Ehegatten des Beamten noch die Beihilfevorschriften: Übersteigt der vom Rentenversicherungsträger gewährte Zuschuss zur Krankenversicherung einen bestimmten Grenzbetrag, so kürzt die Beihilfestelle die Erstattung der Arztrechnungen um einen bestimmten Prozentsatz. Der Grenzbetrag und der Kürzungsfaktor sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch und können bei der Beihilfestelle erfragt werden. Falls der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung den Grenzbetrag überschreiten sollte, kann ein Antrag auf einen Teilverzicht auf den Zuschuss (für die Zukunft) beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.
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