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Experten-Antwort

KVdR sichern mit freiwilligen Beiträgen

von Ralph Stern29.07.2025 | 14:19
241 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin Handwerker, 44 Jahre, und habe die 18 Jahre Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Nun möchte ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ich bin auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und werde auch weiterhin in der GKV bleiben. Ich würde gerne im Rentenalter in der KVdR pflichtversichert sein, damit ich im Alter nur KV-Beiträge auf die Rente und nicht weitere Einnahmen (z.B. Miete oder Zinsen) zahlen muss. Wenn ich es richtig gelesen habe, muss ich 9/10 der zweiten Hälfe der Erwerbszeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit ich in die KVdR als Pflichtmitglied komme. Erfülle ich die Voraussetzung (9/10 der zweiten Erwerbshälfte), wenn ich mich jetzt von der Mitgliedschaft der GRV befreien lasse und bis zum Renteneintrittsalter mtl. freiwillige Beiträge in Höhe des freiwilligen Mindestbeitrag in die GRV einzahle? Wird der freiwillige Mindestbeitrag bei der Betrachtung der Versicherungszeit (9/10-Regelung) auch angerechnet? VG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2025 | 07:22

Hallo Ralph Stern,

 

diese sogenannte Vorversicherungszeit prüft in der Tat die Krankenkasse, da sich die geforderte 9/10-Belegung auf die Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht. 

Ob eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aber aus anderen Gründen sinnvoll sein könnte, sollten Sie ggf. in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kkam 29.07.2025 | 14:28
Das hat nichts mit freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung zu tun. Sie müssen 9/10 gesetzlich (pflicht- oder freiwillig) gesetzlich krankenversichert sein. Im Zweifelsfall errechnet Ihnen das Ihre Krankenkasse, aber nicht die Rentenversicherung.
Krankenkasse macht die Rente nichtam 29.07.2025 | 14:35
Mit Ihrer Frage sind Sie hier bei der Rentenversicherung wirklich falsch, das ist ein Krankenkassen-Thema. Sie schreiben: "wnn ich es richtig gelesen habe, muss ich 9/10 der zweiten Hälfe der Erwerbszeit in die gesetzliche RENTENversicherung einzahlen...". Nein, das haben Sie falsch verstanden. Es geht dabei nicht um die RENTEN-Versicherung, sondern um die KRANKEN-Versicherung. Sie müssen also auch KEINE freiwilligen RENTENbeiträge einzahlen, um in die KVdR zu kommen. Diese 9/10-Regelung setzt nur voraus, dass Sie diese mindestens 90 Prozent der Zeit während der 2. Hälfte Ihres gesamten Erwerbslebens überhaupt in einer gesetzlichen KRANKENversicherung versichert waren. Dabei ist es völlig egal ob Sie dort pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert waren (oder auch familienversichert). Und diese Bedingung werden Sie ja erfüllen, wenn Sie weiterhin einer gesetzlichen KRANKENversicherung bleiben werden. Die Höhe des Krankenkassenbeitrages spielt dabei auch keine Rolle. https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/…
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