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Experten-Antwort

KVdR + sonstige SV bei BU-Rente und Antrag auf EMR

von MelWi10.09.2021 | 23:39
321 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bin ich als Antragsteller einer EMR in der KVdR pflicht- oder freiwillig versichert (Voraussetzungen für EMR sind erfüllt)? Welche Sozialabgaben sollte/muss ich, bis die EMR hoffentlich genehmigt wird, zusätzlich abführen, wenn ich ausschließlich eine private Berufsunfähigkeitsrente (ohne Abzug von SV) erhalte? Danke und LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, MelWi,

Fragen zur Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung beantwortet Ihnen die zuständige Krankenkasse. Im Rentenverfahren prüft die Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen oder nicht und teilt der DRV das Ergebnis mit. Dementsprechend werden dann entweder von der Brutto-Rente die KV/PV-Beiträge einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt oder geprüft, ob Sie zur Brutto-Rente einen Beitragszuschuss erhalten und selbst freiwillige Beiträge an die Krankenkasse überweisen.

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2 Antworten

Siehe hieram 11.09.2021 | 00:16
Hallo MelWi, dies sind alles Fragen, die Ihnen gern Ihre zuständige Krankenkasse beantwortet. Hier im Forum der Rentenversicherung kann leider nicht beurteilt werden, welchen Status Sie bei Ihrer Krankenkasse haben (werden). Davon hängt dann aber auch die Beitragspflicht zur BUV ab* Also am Montag einfach mal bei der KK anrufen. Schönes Wochenende! PS und vor allem unverbindlich: Sofern die Voraussetzungen zur Versicherung in der KVdR vorliegen, können Sie dort schon ab Renten-Antragstellung versichert werden. Die Beiträge müssen dann zunächst von Ihnen bezahlt werden und werden dann später mit den Beitragszahlungen aus der Rente verrechnet. In diesem Fall wäre dann wohl die BUV versicherungsfrei. *schon mal vorab informieren bezgl. BUV: (Link willkürlich gefunden) https://schlemann.com/muss-ich-von-meiner-berufsunfaehigkeitsren…
franticam 11.09.2021 | 19:31
Ich kann nur für meine Situation sprechen. Für meine Krankenversicherung bezahlte ich im Rahmen der "freiwilligen Versicherung" Beiträge, die sich aus der Höhe der BU-Rente ergaben. Hierzu wurde mir jährlich ein Fragebogen geschickt. Nach dem EMR-Antrag 4 Jahre später bekam ich ein neues Kärtchen mit dem Status "Rentner/Antragsteller". Am Beitrag hat sich nichts verändert. Nach Gewährung der EMR wurden mir die Beiträge rückwirkend für die Zeit ab Rentengewährung erstattet, da die Beiträge als Pflichtbeiträge von der DRV abgeführt worden sind. Für die BU-Rente muss ich seitdem keine KV-/PV-Beiträge mehr bezahlen.
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