Hallo, MelWi,
Fragen zur Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung beantwortet Ihnen die zuständige Krankenkasse. Im Rentenverfahren prüft die Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen oder nicht und teilt der DRV das Ergebnis mit. Dementsprechend werden dann entweder von der Brutto-Rente die KV/PV-Beiträge einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt oder geprüft, ob Sie zur Brutto-Rente einen Beitragszuschuss erhalten und selbst freiwillige Beiträge an die Krankenkasse überweisen.