Hallo Markus,
die Frage ist einschlägig im KV-Recht zu klären. Wenden Sie sich bitte dazu an eine Krankenkasse. Empfehlen würden wir z.B. den Arbeitgeberservice de AOK.
Ob jemand als Rentner kv-pflichtig in der KVdR ist (oder nicht), entscheidet immer der zuständige Träger der GKV.