Hallo fluffi86,
„Abschläge“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die aus Sicht der Rentenversicherung zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben. Für Detailfragen zur KVdR wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
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Hallo fluffi86,
„Abschläge“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die aus Sicht der Rentenversicherung zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben. Für Detailfragen zur KVdR wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Blubb!Vorteil ist, dass man auf Kapital- und Nebeneinkünfte keine Krankenversicherungsbeitrag / PV-Beitrag mehr zahlen muss. Ist sozusagen eine gesetzeslücke für besserverdiener.Bis 1983 mussten KVdR-Rentner überhaupt keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Ich halte es für ein offenes Geheimnis, dass dieses "Schlupfloch" irgendwann mal geschlossen werden könnte. Der Rat bezieht sich also auf den geltenden Rechtsstand. Bis zum Rentenbeginn können sich die Gesetze ändern.
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