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Experten-Antwort

KvdR Voraussetzungen

von fluffi8612.03.2023 | 12:26
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10 Antworten

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Hallo zusammen, nachdem mir mit meiner vorherigen Frage hervorragend geholfen wurde, versuche ich es erneut. Ich bin im Versorgungswerk Pflichtmitglied und habe bisher keine Ansprüche aus der DRV. Krankenversichert bin ich in der GKV. Zur Erlangung des Status KvdR würde ich die 9/10-Regelung somit sicher erfüllen. Wenn ich durch freiwillige Einzahlungen in die DRV über 5 Jahre einen Anspruch auf Altersrente generiere, wird dieser als Voraussetzung für die KvdR anerkannt? Oder muss dieser durch eine Pflichtmitgliedschaft in der DRV generiert werden? Das geht leider aus der Zusammenfassung hier auf der Homepage nicht klar hervor... Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo fluffi86,

„Abschläge“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die aus Sicht der Rentenversicherung zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben. Für Detailfragen zur KVdR wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

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9 Antworten

Klausam 12.03.2023 | 13:17
Hallo, nein, diese Zeiten zählen dann nicht dazu. MfG
Abschlägeam 12.03.2023 | 14:11
Um überhaupt in der KVdR versichert sein zu können, muss ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente (DRV) bestehen. Für die Erfüllung der 9/10-Regelung ist ausreichend, dass Sie entsprechend lange in einer GKV (freiwillig) versichert waren. Verbindlich sagt Ihnen Ihre zuständige GKV, wie das bei Ihnen dann sein kann/wird, wenn sie nun noch durch freiwillige Zahlungen eine zusätzliche Rente bei der DRV 'aufbauen' oder wie Sie mit nur Ärzteversorgung dann (weiterhin) krankenversichert sein können. Zum 'Stöbern am Sonntag' hier noch ein paar informative Links zu dem Thema: https://www.nordrheinische-aerzteversorgung.de/personen-in-rente… https://www.bayerische-aerzteversorgung.de/Themen/Krankenversich… https://www.aerzte-infoportal.de/versicherungen/gesetzliche-kran… https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/expertenforum/
W°lfgangam 12.03.2023 | 14:23
Hallo fluffi86, Rentenanspruch ist das eine (5 Jahre Beitragszeit), KVdR das andere = 9/10-Belegung bei Rentenanspruch erforderlich <- insofern ist ein Rentenanspruch Grundvoraussetzung für die KVdR(ENTNER). Für die 5 Jahre Beiträge für einen Rentenanspruch sind alle Arten von Beiträgen möglich, im Detail hier dargestellt/Seite 7 ff.: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Welchen Vorteil versprechen Sie sich von der Pflichtversicherung der KVdR im Alter (und sind bereit, ggf. bis zu 6000 € in die freiwillige Versicherung zu zahlen), da Sie ohnehin schon in der GKV versichert sind/freiwilliges Mitglied? Der opulente Beitragszuschuss von 2 € auf eine 25-€-Monatsrente kann es wohl nicht sein?! ;-) Gruß w.
Berndam 12.03.2023 | 15:38
Vorteil ist, dass man auf Kapital- und Nebeneinkünfte keine Krankenversicherungsbeitrag / PV-Beitrag mehr zahlen muss. Ist sozusagen eine gesetzeslücke für besserverdiener.
W°lfgangam 12.03.2023 | 16:35
...gut, dass Sie MIR das Bekannte erklären *hüstel, allerdings die Ausnahmen/_alle Einkommensarten_ im Detail, komplett vergessen !! Tzzz ...Sie können einem den Spaß total verderben, bevor der Fragende sich pro/kontra selbst zu seiner Motivation/Option dazu äußert *g So gesehen, alles wieder auf Anfang/nichts Genaues weiß man/weiterhin nicht ...da hätte Sie jetzt einen Jahrhundert-Aufsatz à la @Abschläge draus machen können, Chance vertan = wieder nicht für den Foren-Oscar nominiert ;-) Gruß w.
fluffi86am 12.03.2023 | 17:58
Auch an dieser Stelle vielen Dank! Auch wenn ich hoffe hier nicht zwischen die Fronten zu geraten ;) Prinzipiell bin ich auf der Suche nach weiterer Diversifikation meiner Altersvorsorge. Sonderzahlungen ins VW möchte ich aufgrund Klumpenrisiko nicht leisten, der Rest ist sehr aktienlastig. Die DRV macht hier als Sicherheitsbaustein gar keine so schlechte Figur. Natürlich spielen in dieser Betrachtung eben auch Faktoren wie KVdR eine Rolle, die es aufgrund der oben von Ihnen beschriebenen Faktoren finanziell noch attraktiver macht. Aber ja, ich frage mich natürlich schon auch, warum es dieses Goodie für freiwillig Versicherte gibt. Schönen Sonntagabend!
GordonGekkoam 13.03.2023 | 13:31
Bis 1983 mussten KVdR-Rentner überhaupt keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Ich halte es für ein offenes Geheimnis, dass dieses "Schlupfloch" irgendwann mal geschlossen werden könnte. Der Rat bezieht sich also auf den geltenden Rechtsstand. Bis zum Rentenbeginn können sich die Gesetze ändern.
Kaiseram 13.03.2023 | 14:06
Zitat von GordonGekko anzeigenausblenden
Vorteil ist, dass man auf Kapital- und Nebeneinkünfte keine Krankenversicherungsbeitrag / PV-Beitrag mehr zahlen muss. Ist sozusagen eine gesetzeslücke für besserverdiener.
Bis 1983 mussten KVdR-Rentner überhaupt keinen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Ich halte es für ein offenes Geheimnis, dass dieses "Schlupfloch" irgendwann mal geschlossen werden könnte. Der Rat bezieht sich also auf den geltenden Rechtsstand. Bis zum Rentenbeginn können sich die Gesetze ändern.
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