Wie sie richtig feststellen, besteht bei Krankheit nur für die Dauer von längstens bis zu 6 Wochen ein Anspruch auf Übergangsgeld.
Sie haben bei Krankheit jedoch grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ob es in Ihrem Fall zu einer Krankengeldzahlung kommt, kann Ihnen Ihre Krankenkasse konkret mitteilen.
Erst wenn kein Krankengeld geleistet werden kann kommen ALG 1 oder ALG 2 in Frage.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung und eine baldige Wiederaufnahme der beruflichen Reha.