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Experten-Antwort

Läßt sich schon bezogene Rente umwandeln?

von Dieter. S.05.04.2011 | 15:45
2372 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, läßt sich eine bezogene Rente, in eine Rente wegen Schwerbehinderung umwandeln, wenn die Schwerbehinderung, erst später festgestellt wird. Gruß Dieter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter,

dem Beitrag von -__- wird zugestimmt.

Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB VI).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Dirk Anselmam 05.04.2011 | 18:38
Sofern Sie bereits eine Altersrente beziehen, ist dieses nicht möglich.
Hubertam 05.04.2011 | 18:50
Für was soll das gut sein?
-_-am 05.04.2011 | 20:25
Einer EM-Rente kann auf Antrag eine Altersrente folgen. Die Regelaltersrente wird dagegen als Folgerente der EM-Rente von Amts wegen gewährt. Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine 1. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Erziehungsrente oder 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB 6).
...am 07.04.2011 | 13:10
Es sei denn das Verfahren zur Schwerbehinderung lief bereits und die Schwerbehinderung wurde nun rückwirkend festgestellt und lag (rückwirkend) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der laufenden Rente vor.
P. Lilienthalam 14.04.2011 | 00:08
Diese Fragestellung ist bei weitem nicht präzise genug, Sie schreiben nicht, was für eine Rente Sie erhalten, dann, und nur dann kann erfolg- und hilfreich geantwortet werden. Umwandlungen sind unter bestimmten, genau definierten Umständen durchaus möglich. Wahrscheinlich haben hier alle User recht, dass Sie eine Altersrente beziehen, auch die Angabe Ihres Alters wäre auch nicht so schlecht.
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