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Experten-Antwort

Lästige Thema Arbeitsmarktrente + Minijob = Überprüfung

von HerrStangl23.06.2021 | 12:32
182 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Ich lese hier viel über das o.g. Thema. Doch auch ich habe das Problem, dass ich seit Jahren (immer wieder um 3J verlängert) in der Arbeitsmarktrente feststecke. Selbst meine Ärzte sagen, such dir doch einen kleinen Minijob. 2h am Tag wäre sogar gut für die Psyche. Jedoch findet man eh kaum einen passenden Minijob, welcher die Bedinungen erfüllt (max. 2,59h pro Tag, max. 14,59h pro Woche, max. 450e/Monat). Und dann immer die Gefahr, dass die AMR überprüft wird, und ggf. auf eine teilw. EMR gekürzt wird. Dehalb meine Frage. Sollte ich das Risiko eingehen, und meiner Rentenversicherung melden, dass ich einen Minijob annehme (unter den Bedingungen), und der Rententräger läßt eine Überprüfung zu, fällt man dann automatisch in die teilw. EMR ? Oder wird die AMR gestoppt, und man muß einen neuen Antrag einreichen? Was, wenn man in die teil. EMR dadurch fällt, man jedoch nur diesen kleinen Minijob (oder sogar keinen mehr) ausübt? Muß man dann Widerspruch gegen die Abstufung einlegen? Mir fehlt hier der praktische Vorgang, welcher doch sicherlich zigmal im Jahr vorkommt. Was wenn, wenn die DRV ein Schreiben sendet, dass die AMR überprüft wird, und man den Minijob gar nicht mehr hat bzw. kündigt? Bleibt man dann in der AMR, oder muß man dann Widerspruch einlegen bzw. einen Neuantrag? Viele interessiert doch, wenn man einen Minijob mal ausprobiert, wie der Vorgang ist, sollte man die AMR dadurch verlieren. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HerrStangl,

eine Beschäftigungsaufnahme ist der Rentenversicherung immer zu melden.

In der Regel ist ein Minijob für den Anspruch auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 23.06.2021 | 15:28
Grundsätzlich kann bei einer EM-Rente immer überprüft werden, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Und grundsätzlich ist auch bei einer vollen EM-Rente eine Nebentätigkeit mit einer täglichen Arbeitszeit unter drei Stunden und einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 15 Stunden mit einem Einkommen bis zu insgesamt 6.300,00 EUR brutto im Jahr erlaubt. Und dies auch, wenn die EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen als 'volle' Rente bewilligt wurde. Wenn die EM-Rente als 'Arbeitsmarktrente' bezahlt wird, liegt das gesundheitliche Arbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei drei bis unter sechs Stunden, aber es stehen keine entsprechende Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung, Wenn man dann doch einen entsprechenden Arbeitsplatz findet, kann die Rente gekürzt werden, wenn das Einkommen den persönlichen Hinzuverdienstdeckel (siehe Rentenbescheid) überschreitet. Und es kann dann sein, dass eben nur noch die halbe EM-Rente weiter gewährt wird, weil man ja wieder in Teilzeit arbeitet. Aber dann hat man ja außerdem das Einkommen. Dafür, dass dann auch die Teil-EM-Rente entfällt, müsste sich der Gesundheitszustand entsprechend verbessert haben. Aber auch dies würde dann eventuell zunächst nochmals überprüft. Also machen Sie sich um 'ungelegte Eier' nicht zu viele Gedanken, sondern suchen Sie sich, wie auch Ihr Arzt Ihnen rät, erst einmal einen 'Minijob für die Psyche'. Wenn sich dann herausstellt, dass dieser Ihnen gut tut und Sie diesen (oder einen anderen) sogar als Teilzeitstelle (3-<6h) ausüben können, werden Sie sicher mit weniger 'unnötigen Angstgedanken' an die Sache heran gehen. Und dann eben vielleicht 'nur' noch eine Teil-EM-Rente erhalten, aber wieder auch im Arbeitsleben stehen. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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