Hallo HerrStangl,
eine Beschäftigungsaufnahme ist der Rentenversicherung immer zu melden.
In der Regel ist ein Minijob für den Anspruch auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich.
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Hallo HerrStangl,
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In der Regel ist ein Minijob für den Anspruch auf die arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung unschädlich.
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