Hallo hans257,
bei Fragen zur Beitragserstattung aus der landwirtschaftlichen Alterskasse wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Sofern Ihnen von dort eine Beitragserstattung zugesagt werden sollte, können Sie sich bei uns zu den Modalitäten für eine Einzahlung beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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