Für einen Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierbei werden Zeiten der Landwirtschaftlichen Alterskasse NICHT berücksichtigt. Um zu klären ob die Wartezeit durch freiwillige Beiträge erfüllt werden kann, empfehlen wir eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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