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Experten-Antwort

Landwirtschaftliche Rentenzeit en bei der DRV anerkennen und mit 63 in Rente

von Jonny17.08.2018 | 15:28
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe 18 Jahre bei DRV ein bezahlt ,bei der landwirtsch. Alterskasse die restlichen Jahre ,somit habe ich 45 Jahre und 6 Monate, somit bekomme ich bei der Lws Alterskasse die Rente. Bei DRV müsste ich auch die Rente bekommen ,aber die sagen nein ,das ist nicht nach vollziehbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten, die in anderen Sicherungssystemen zurückgelegt wurden, können bei den Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage im SGB VI gibt. Insbesondere Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bzw. vor dem 01.01.1995 nach dem GAL sind auf die Wartezeit nicht anrechenbar. Es handelt sich insoweit nicht um Beitragszeiten im Sinne des § 51 Abs. 1 SGB VI (vgl. BSG- Urteile vom 06.02.2003, Az.: B 13 RJ 17/02 R und vom 19.05.2004, Az.: B 13 RJ 4/04 R).

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8 Antworten

Der Konjunktiv steht da nicht ohne Grund!am 17.08.2018 | 15:59
Sie wollen den Treue-Bonus bei ALDI, weil Sie jahrelanger Edeka-Kunde sind? Muss wohl Wochenende sein.
W*lfgangam 17.08.2018 | 20:06
Hallo Jonny, für Landwirte kann es die frühere Altersrente geben, weil die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Personenkreis angerechnet werden können: https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__12.html Umgekehrt ist eine Anrechnung der landwirtschaftlichen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorgesehen. 2 Systeme = eigene Anspruchsvoraussetzungen ...nachher kommen noch die Beamten und wollen deren Dienstzeiten neben ein paar Jahren in der DRV auch noch für die Erfüllung vorgezogener Ansprüche geltend machen (*hey, ich habe aber doch 'zusammen' auch 45 Jahre malocht) ...oder die berufsständisch Versorgen (immer brav Rezepte ausgestellt, und das 35 Jahre nach meinen 10 Jahren als angestellter Klinikarzt) ...oder die Mount-Everest-Bezwinger für die Climbing-Zeiten ;-) Sie verstehen, das jedes Versorgungssystem nur nach eigenen Regeln spielt – immerhin haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie die landw. Altersrente doch eher/in voller Höhe erhalten können, weil die SVLFG Ihnen die Rentenzeiten anrechnet/zu den Mindestversicherungszeiten dazu rechnet. Gruß w. PS: Solche Fragen klärt man vor einem Rentenbeginn/was kann ich erwarten, aus welchem System auch immer!
Jonnyam 18.08.2018 | 13:25
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich habe 18 Jahre bei DRV ein bezahlt ,bei der landwirtsch. Alterskasse die restlichen Jahre ,somit habe ich 45 Jahre und 6 Monate, somit bekomme ich bei der Lws Alterskasse die Rente. Bei DRV müsste ich auch die Rente bekommen ,aber die sagen nein ,das ist nicht nach vollziehbar
Hallo Jonny, für Landwirte kann es die frühere Altersrente geben, weil die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Personenkreis angerechnet werden können: https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__12.html Umgekehrt ist eine Anrechnung der landwirtschaftlichen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorgesehen. 2 Systeme = eigene Anspruchsvoraussetzungen ...nachher kommen noch die Beamten und wollen deren Dienstzeiten neben ein paar Jahren in der DRV auch noch für die Erfüllung vorgezogener Ansprüche geltend machen (*hey, ich habe aber doch 'zusammen' auch 45 Jahre malocht) ...oder die berufsständisch Versorgen (immer brav Rezepte ausgestellt, und das 35 Jahre nach meinen 10 Jahren als angestellter Klinikarzt) ...oder die Mount-Everest-Bezwinger für die Climbing-Zeiten ;-) Sie verstehen, das jedes Versorgungssystem nur nach eigenen Regeln spielt – immerhin haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie die landw. Altersrente doch eher/in voller Höhe erhalten können, weil die SVLFG Ihnen die Rentenzeiten anrechnet/zu den Mindestversicherungszeiten dazu rechnet. Gruß w. PS: Solche Fragen klärt man vor einem Rentenbeginn/was kann ich erwarten, aus welchem System auch immer!
Dieser Hinweis nur vom richtigen Jonny und nicht vom Fragesteller! Interessant ist nur, dass die Zeiten in der türkischen Landwirteversorgungbmitzählen, oder? Gruß an den Namensvetter und W*lfgang vom Echten Jonny
DRVam 18.08.2018 | 13:35
@ Jonny dem echten. Was soll denn der Hinweis auf die Altersvorsorge in der Türkei? Wem soll das denn helfen? Dümmer geht immer oder?
Modi1969am 18.08.2018 | 14:12
Die Nichtanrechnung der Landwirtezeiten liegt am Gesetzgeber, der für die DRV die "Addition" der Nichtsystemzeiten mit den DRV-Zeiten ausgeschlossen (weil nicht gesetzlich geregelt..) hat. Türkische Landwirte-Versicherungszeiten werden - wenn überhaupt (müsste ich Montag nachlesen)- über das SVA Deutschland-Türkei mit angerechnet. Übrigens auch EU-Versicherungszeiten aus der ausländischen, von den EWG-Verordnungen erfassten Alterssicherungssystemen (also z.B. französische Landwirtezeiten).
Jonnyam 19.08.2018 | 11:27
Hilft vielleicht dem Fragesteller bei einem Vorstoß an den Gesetzgeber, der zwar über Abkommen die ausländischen Zeiten in der Landwirtschaft anrechnet aber nicht die Landwirtschaftszeiten in Deutschland. Und dann gäbe es noch die Frage an den Gesetzgeber, warum denn die GRV beim ALG zählt aber nicht umgekehrt. Vielleicht geht es aber noch dümmer?
DRVam 19.08.2018 | 13:21
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
@ Jonny dem echten. Was soll denn der Hinweis auf die Altersvorsorge in der Türkei? Wem soll das denn helfen? Dümmer geht immer oder?
Hilft vielleicht dem Fragesteller bei einem Vorstoß an den Gesetzgeber, der zwar über Abkommen die ausländischen Zeiten in der Landwirtschaft anrechnet aber nicht die Landwirtschaftszeiten in Deutschland. Und dann gäbe es noch die Frage an den Gesetzgeber, warum denn die GRV beim ALG zählt aber nicht umgekehrt. Vielleicht geht es aber noch dümmer?
Wie naiv muss man sein, wenn man glaubt ein Beitrag in einem Forum würde beim Gesetzgeber ein Auslöser für Änderungen sein? Da müssen schon auf politischer Seite ganz andere Geschütze aufgefahren werden.
W*lfgangam 19.08.2018 | 17:53
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Jonny schrieb

Ich habe 18 Jahre bei DRV ein bezahlt ,bei der landwirtsch. Alterskasse die restlichen Jahre ,somit habe ich 45 Jahre und 6 Monate, somit bekomme ich bei der Lws Alterskasse die Rente.

Bei DRV müsste ich auch die Rente bekommen ,aber die sagen nein ,das ist nicht nach vollziehbar[/quote]

Hallo Jonny,

für Landwirte kann es die frühere Altersrente geben, weil die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Personenkreis angerechnet werden können:

https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__17.html

https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__12.html

Umgekehrt ist eine Anrechnung der landwirtschaftlichen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorgesehen.

2 Systeme = eigene Anspruchsvoraussetzungen ...nachher kommen noch die Beamten und wollen deren Dienstzeiten neben ein paar Jahren in der DRV auch noch für die Erfüllung vorgezogener Ansprüche geltend machen (*hey, ich habe aber doch 'zusammen' auch 45 Jahre malocht) ...oder die berufsständisch Versorgen (immer brav Rezepte ausgestellt, und das 35 Jahre nach meinen 10 Jahren als angestellter Klinikarzt) ...oder die Mount-Everest-Bezwinger für die Climbing-Zeiten ;-)

Sie verstehen, das jedes Versorgungssystem nur nach eigenen Regeln spielt – immerhin haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie die landw. Altersrente doch eher/in voller Höhe erhalten können, weil die SVLFG Ihnen die Rentenzeiten anrechnet/zu den Mindestversicherungszeiten dazu rechnet.

Gruß

w.

PS: Solche Fragen klärt man vor einem Rentenbeginn/was kann ich erwarten, aus welchem System auch immer! [/quote]

Dieser Hinweis nur vom richtigen Jonny und nicht vom Fragesteller!

Interessant ist nur, dass die Zeiten in der türkischen Landwirteversorgungbmitzählen, oder?

Gruß an den Namensvetter und W*lfgang vom

Echten Jonny

Lieber Jonny, war mit schon klar, dass die Ausgangsfrage nicht von _Ihnen_ stammt :-)) Ihre Gedanken sind durchaus berechtigt, was Anrechnung mal hier ja/dort nein, beinhaltet. Die Vielfalt der Systeme eben - ohne strikten/konsequenten Abgleich ...beim Gesetzgeber arbeiten ja auch nur Menschen ;-) Gruß w.
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