Ich habe 18 Jahre bei DRV ein bezahlt ,bei der landwirtsch. Alterskasse die restlichen Jahre ,somit habe ich 45 Jahre und 6 Monate, somit bekomme ich bei der Lws Alterskasse die Rente.
Bei DRV müsste ich auch die Rente bekommen ,aber die sagen nein ,das ist nicht nach vollziehbar[/quote]
Hallo Jonny,
für Landwirte kann es die frühere Altersrente geben, weil die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Personenkreis angerechnet werden können:
https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__17.html
https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__12.html
Umgekehrt ist eine Anrechnung der landwirtschaftlichen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorgesehen.
2 Systeme = eigene Anspruchsvoraussetzungen ...nachher kommen noch die Beamten und wollen deren Dienstzeiten neben ein paar Jahren in der DRV auch noch für die Erfüllung vorgezogener Ansprüche geltend machen (*hey, ich habe aber doch 'zusammen' auch 45 Jahre malocht) ...oder die berufsständisch Versorgen (immer brav Rezepte ausgestellt, und das 35 Jahre nach meinen 10 Jahren als angestellter Klinikarzt) ...oder die Mount-Everest-Bezwinger für die Climbing-Zeiten ;-)
Sie verstehen, das jedes Versorgungssystem nur nach eigenen Regeln spielt – immerhin haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie die landw. Altersrente doch eher/in voller Höhe erhalten können, weil die SVLFG Ihnen die Rentenzeiten anrechnet/zu den Mindestversicherungszeiten dazu rechnet.
Gruß
w.
PS: Solche Fragen klärt man vor einem Rentenbeginn/was kann ich erwarten, aus welchem System auch immer! [/quote]
Dieser Hinweis nur vom richtigen Jonny und nicht vom Fragesteller!
Interessant ist nur, dass die Zeiten in der türkischen Landwirteversorgungbmitzählen, oder?
Gruß an den Namensvetter und W*lfgang vom
Echten Jonny