Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenZeiten, die in anderen Sicherungssystemen zurückgelegt wurden, können bei den Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden, da es hierfür keine gesetzliche Grundlage im SGB VI gibt. Insbesondere Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) bzw. vor dem 01.01.1995 nach dem GAL sind auf die Wartezeit nicht anrechenbar. Es handelt sich insoweit nicht um Beitragszeiten im Sinne des § 51 Abs. 1 SGB VI (vgl. BSG- Urteile vom 06.02.2003, Az.: B 13 RJ 17/02 R und vom 19.05.2004, Az.: B 13 RJ 4/04 R).
Dieser Hinweis nur vom richtigen Jonny und nicht vom Fragesteller! Interessant ist nur, dass die Zeiten in der türkischen Landwirteversorgungbmitzählen, oder? Gruß an den Namensvetter und W*lfgang vom Echten JonnyIch habe 18 Jahre bei DRV ein bezahlt ,bei der landwirtsch. Alterskasse die restlichen Jahre ,somit habe ich 45 Jahre und 6 Monate, somit bekomme ich bei der Lws Alterskasse die Rente. Bei DRV müsste ich auch die Rente bekommen ,aber die sagen nein ,das ist nicht nach vollziehbarHallo Jonny, für Landwirte kann es die frühere Altersrente geben, weil die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Personenkreis angerechnet werden können: https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__17.html https://www.gesetze-im-internet.de/alg/__12.html Umgekehrt ist eine Anrechnung der landwirtschaftlichen Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorgesehen. 2 Systeme = eigene Anspruchsvoraussetzungen ...nachher kommen noch die Beamten und wollen deren Dienstzeiten neben ein paar Jahren in der DRV auch noch für die Erfüllung vorgezogener Ansprüche geltend machen (*hey, ich habe aber doch 'zusammen' auch 45 Jahre malocht) ...oder die berufsständisch Versorgen (immer brav Rezepte ausgestellt, und das 35 Jahre nach meinen 10 Jahren als angestellter Klinikarzt) ...oder die Mount-Everest-Bezwinger für die Climbing-Zeiten ;-) Sie verstehen, das jedes Versorgungssystem nur nach eigenen Regeln spielt – immerhin haben Sie den entscheidenden Vorteil, dass Sie die landw. Altersrente doch eher/in voller Höhe erhalten können, weil die SVLFG Ihnen die Rentenzeiten anrechnet/zu den Mindestversicherungszeiten dazu rechnet. Gruß w. PS: Solche Fragen klärt man vor einem Rentenbeginn/was kann ich erwarten, aus welchem System auch immer!
Wie naiv muss man sein, wenn man glaubt ein Beitrag in einem Forum würde beim Gesetzgeber ein Auslöser für Änderungen sein? Da müssen schon auf politischer Seite ganz andere Geschütze aufgefahren werden.@ Jonny dem echten. Was soll denn der Hinweis auf die Altersvorsorge in der Türkei? Wem soll das denn helfen? Dümmer geht immer oder?Hilft vielleicht dem Fragesteller bei einem Vorstoß an den Gesetzgeber, der zwar über Abkommen die ausländischen Zeiten in der Landwirtschaft anrechnet aber nicht die Landwirtschaftszeiten in Deutschland. Und dann gäbe es noch die Frage an den Gesetzgeber, warum denn die GRV beim ALG zählt aber nicht umgekehrt. Vielleicht geht es aber noch dümmer?
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