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Experten-Antwort

lange Krankheit

von Anonym14.09.2022 | 06:31
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3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war sehr lange Zeit krank. Nun ist mein Krankenschein fast ausgelaufen und ich wollte mich bei der Agentur für Arbeit anmelden, da ich keinen Job mehr habe, jetzt habe ich ein Rezidiv der Erkrankung bekommen. Meine Krankschreibung ging schon von Mitte Juli 2019 bis jetzt. Davon wurden mir bis 2021 die Krankmeldung in den Versicherungsverlauf eingetragen. Ich habe kein Krankengeld bekommen. Was mache ich nun, wenn ich für 2022 noch eine Krankmeldung abgebe, wird, das dann eine Lücke im Versicherungsverlauf? Beim Beratungsgespräch in der Auskunfts- und Beratungsstelle sagte man mir, dass ich keine Rente beantragen bräuchte, da ich aufgrund der Krankheit oder geringfügiger Beschäftigung, keine Zeiten erfülle für Erwerbsminderungsrente. Für eine Reha würden mir auch Zeiten fehlen. Nun hatte ich überlegt, dass ich wenigstens freiwillige Beiträge zahle, wenn weder Job habe noch gesund bin. Das hatte ich auch beantragt und es wurde mir von der Rentenversicherung abgelehnt mit der Begründung ich hätte keine Sozialleistung beantragt. Bei telefonischer Rücksprache sagte man mir immer, dass ich bei Krankmeldung ja Krankengeld bekomme hätte, was ich aber nicht bekommen habe, da ich arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet war, ich habe gar nichts bekommen. Kann ich wirklich nicht erstmal freiwillige Beiträge zahlen, gibt es da keine Möglichkeit? Im Brief der Rentenversicherung steht, dass ich bis zum 45. Lebensjahr noch selbst zahlen kann, aber für Fachschulausbildungen, die ich früher gemacht habe. Aber damit hätte ich ja nicht die Krankheit für 2022 abgedeckt? Oder kann ich einfach wieder den Krankenschein abgeben? Ich bin momentan ratlos, weil ich bei den Behörden überall rausfalle, und mit akuter Erkrankung aber keine Arbeit finden kann. Was kann ich noch tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2022 | 09:17

Hallo Anonym,

die Sachverhaltsschilderung ist ein bisschen schwierig einzuordnen. Sie schreiben, dass die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis 2021 bereits im Versicherungsverlauf berücksichtigt wurde. Das erfordert normalerweise die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit. Dazu passt der Hinweis auf die geringfügige Beschäftigung nicht.

Wenn Sie zuvor langjährig versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein sollten, stellt sich die Frage, weshalb die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt ein sollen.

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente können Sie aber im Regelfall nicht (mehr) durch laufende freiwillige Beiträge (wieder) erfüllen.

Der Ausschluss einer med. Reha wegen fehlender Beiträge würde – die persönlichen Voraussetzungen hierfür 'mal außen vor gelassen – bedeuten, dass Sie keine 5 Jahre Beiträge zusammen haben.

Die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten der Schulausbildung hilft Ihnen wie vermutet zur Schließung der Lücke für das Jahr 2022 nicht. Die Zahlung freiwilliger für das Jahr 2022 ist möglich, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind.

Sie sollten sich zunächst einmal wie geplant bei der Agentur für Arbeit melden und dort einen Leistungsantrag stellen. Danach besteht auch Klarheit in Bezug auf die Möglichkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge, die Sie auch noch Ende des Jahres beantragen können. Allerdings würden wir zuvor nochmal zu einem Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger raten.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Erklärbäram 14.09.2022 | 07:53
Meines Erachtens müssten Sie Grundsicherung bei Krankheit erhalten. Also das "Gegenstück" zur Erwerbsminderungsrente, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Sonst in den Grundzügen ähnlich. Med. Voraussetzung, dass nur noch unter 3 Std am Tag erwerbsfähig. Müssten Sie mal beim Sozialamt erfragen.
Anonymam 14.09.2022 | 09:28
Hallo, im Versicherungsverlauf steht "Krankheit oder Gesundheitsmaßnahme ohne Beitragszahlung". Ich war vor der Krankheit schon arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet und hatte eine geringfügige Beschäftigung, wo nur der Arbeitgeber Pauschal Beiträge gezahlt hat. Jetzt bin ich durch die Krankheit bei der Agentur für Arbeit raus und bin ja noch nach wie vor krank geschrieben. Ich weiß nicht, wie ich jetzt weitermachen soll. Die geringfügige Beschäftigung habe ich nicht mehr. Gesundheitlich hat sich leider noch nichts geändert. Ich hatte soeben mit der Auskunfts- und Beratungsstelle telefoniert. Die Dame sagte mir, dass ich eine Reha erst machen könnte, wenn die Behandlung beim Arzt abgeschlossen ist. Diese fängt aber erst an. Und sie meinte, dass ich hätte zuerst einen Antrag auf Sozialleisung für Pflichtversicherung bei der Rentenversicherung stellen müssen, dass wäre dann gleichrangig wie Krankengeld bekommen. Das hat mir aber niemand gesagt, ich war ja sogar am Anfang der Krankmeldung im Beratungsgespräch. Dieser Sozialleistungsantrag wäre vorrangig vor freiwilligen Beiträgen. Was kann ich jetzt noch machen, außer meinen Krankenschein einreichen?
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