Hallo M.Schramm,
für Erwerbsminderungsansprüche müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.
Diese Voraussetzung wird bei langandauernder Inhaftierung regelmäßig nicht mehr erfüllbar sein. Erwerbsminderungsansprüche bestehen dann nicht mehr.
Für den Erwerbsminderungszugang sind also die letzten 5 Jahre vor einem Erwerbsminderungseintritt i.d.R. von entscheidender Bedeutung.
Die ggf. nachfolgende Berechnung einer solchen Rente erfolgt allerdings aus sämtlichen rentenrechtlichen Zeiten.
Wieder mal ne Schauergeschichte eines Unschuldigen.
"aus Versehen einen Gullydeckel über ein Brückengeländer auf die Autobahn werfen" - das ist neu im Forum, Hut ab!
Solange der Gutste im Knast einsitzt und quasi "all inclusive" versorgt ist, braucht er doch eh keine Rente.
Und wenn er glaubt erwerbsgemindert zu sein soll er -wie jeder andere auch - den Antrag stellen und dann wird geprüft ob
a) Erwerbsminderung überhaupt vorliegt und
b) die Vorversicherungszeiten erfüllt sind.
PS: in jedem Knast gibt es einen Sozialdienst der solche Fragen eines Häftlings direkt mit der DRV klären kann.
Ich glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.
Ich glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.
Ein Kommentar der Geschichte ist durchaus ok. Unsachlich war die Verschönerung der Tat.
Stimme AberHallo hier zu - der ursprüngliche Beitrag ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden rechtschaffenden Bürgers. Viele Grüße Ebay-Ich Kleinanzeigen-DuIch glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.Ein Kommentar der Geschichte ist durchaus ok. Unsachlich war die Verschönerung der Tat.
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