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Experten-Antwort

Langjährig in Haft - Rente futsch?

von M.Schramm22.12.2020 | 17:12
180 Ansichten
9 Antworten
Ein Bekannter ist seit geraumer Zeit im Gefängnis. Nur nebenbei, er hat einen Gullydeckel auf die Autobahn geschmissen. Allerdings ist er wohl eher unschuldig, sagt er, da er das Teil wohl ‚aus Versehen‘ über die Brüstung gehievt hat. Außerdem, sagt er, sei er ‚breit‘ gewesen. Jetzt hat er ‚tierisch Angst‘, dass seine Rente flöten gehe weil ja nur die letzten fünf Jahre zählen, sagt er. Was ist dran an der Sache? Zählen nur die letzten fünf Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2020 | 08:32

Hallo M.Schramm,

für Erwerbsminderungsansprüche müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.

Diese Voraussetzung wird bei langandauernder Inhaftierung regelmäßig nicht mehr erfüllbar sein. Erwerbsminderungsansprüche bestehen dann nicht mehr.

Für den Erwerbsminderungszugang sind also die letzten 5 Jahre vor einem Erwerbsminderungseintritt i.d.R. von entscheidender Bedeutung.

Die ggf. nachfolgende Berechnung einer solchen Rente erfolgt allerdings aus sämtlichen rentenrechtlichen Zeiten.

8 Antworten

KSCam 22.12.2020 | 17:36
Wieder mal ne Schauergeschichte eines Unschuldigen. "aus Versehen einen Gullydeckel über ein Brückengeländer auf die Autobahn werfen" - das ist neu im Forum, Hut ab! Solange der Gutste im Knast einsitzt und quasi "all inclusive" versorgt ist, braucht er doch eh keine Rente. Und wenn er glaubt erwerbsgemindert zu sein soll er -wie jeder andere auch - den Antrag stellen und dann wird geprüft ob a) Erwerbsminderung überhaupt vorliegt und b) die Vorversicherungszeiten erfüllt sind. PS: in jedem Knast gibt es einen Sozialdienst der solche Fragen eines Häftlings direkt mit der DRV klären kann.
Anti-KSCam 22.12.2020 | 17:58
Ich glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.
W°lfgangam 22.12.2020 | 19:39
Hmm ...für einen Rentenanspruch zählen ausschließlich die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erforderlichen Bedingungen/Voraussetzungen - mal simple in den DRV-Merkblättern für die 'Simple-Interessierten' das nachlesen, oder?!! ;-) Knast + Gulli-Deckelwerfen (sofern dabei nicht in einer abhängigen Beschäftigung oder als Künstler tätig ;-)) gehören zwar nicht dazu, schließen aber keine Rentenansprüche aus - sofern sie denn auf den Punkt gebracht vorliegen = simple nachlesen, erwähnte ich das schon? ;-)) Gruß w. PS: Ihre jährlich /wiederkehrenden /leicht abgewandelten Fragen hätte ich eher als Jahresend-Böller erwartet ...wird auch dieses Jahr nichts draus, die Lunte macht - nicht nur wg. Corona - einfach wieder mal *pfiffffft/kein Pulver auf der Lunte/glüht tot aus *g
Ach jaam 22.12.2020 | 19:50
Anti-KSC schrieb

Ich glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.

So Vögel wie Dich hat dieses Forum gerade noch gebraucht. Die Geschichte selbst ist aberwitzig und hat weder Neutralität noch Sachlichkeit verdient. Im Übrigen ist die Antwort von KSC völlig korrekt, allerdings muss man schon ein wenig rentenrechtlichen Wissen haben um das erkennen zu können.
M.Schrammam 23.12.2020 | 09:16
Vielen Dank an alle ernstgemeinten Beiträge, insbesondere an den Experten. Also stimmen die Befürchtungen. Nun liegt es an mir ‚die Sache geradezubiegen‘, wie er zu sagen pflegt. ‚Dinge können kaputt gehen‘ rief er mir noch nach. Außerdem solle ich ihm einen Kuchen backen. Aber das ist eine andere Geschichte. Nochmals vielen Dank an das Forum.
Ebay-Ich Kleinanzeigen-Duam 30.12.2020 | 09:27
AberHallo schrieb

Ein Kommentar der Geschichte ist durchaus ok. Unsachlich war die Verschönerung der Tat.

Ich glaube nicht, dass sich M. Schramm für den Bekannten hier befragt um Belehrungen über den Täter/Tatbestand durch diesen "KSC" zu bekommen. Dieses Forum sollte neutral und sachlich bleiben bzw. endlich wieder dieses Niveau erlangen.
Ein Kommentar der Geschichte ist durchaus ok. Unsachlich war die Verschönerung der Tat.
Stimme AberHallo hier zu - der ursprüngliche Beitrag ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden rechtschaffenden Bürgers. Viele Grüße Ebay-Ich Kleinanzeigen-Du
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