Hallo Theresa,
auch Krankengeld und Übergangsgeld werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Die "Rentenminderung" während dieser Zeiten hat Ihnen W*lfgang ja bereits erläutert.
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Hallo Theresa,
auch Krankengeld und Übergangsgeld werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Die "Rentenminderung" während dieser Zeiten hat Ihnen W*lfgang ja bereits erläutert.
Und Du bist das Beispiel für Dummheit pur. Leg Dich wieder hin, dann schadest Du wenigstens niemandem!Statt des vollen Rentenzuwachs aus Beschäftigungsentgelt 'verlieren' Sie _in dieser Zahlungsphase_ gerade mal 20 %. Beispiel: liegt Ihr RV-pflichtges JAHRES-Entgelt aktuell bei 37.873 EUR (aktuelles Durchschnittsentgelt), ergibt sich daraus ein mtl. Rentenzuwachs von 32,03 EUR (ohne Abschläge, ohne KV/PV, ohne Steuern). Bei diesem Entgelt 'verlieren' Sie rd. 7 EUR Monatsrente für ein ganzes Jahr Krankengeld/alternativ Übergangsgeld.Gerade mal 20 Prozent also 7 €URO weniger Rente pro Monat ? Von 7 Euro müssen GRUSI-Empfänger ihren Grundnahrungsmittel-Bedarf für 2 Tage decken und der Wolfgang hält 7 €URO für Peanuts ? Das ist Zynismus pur !
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