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langjährig Versicherte, Jahrgang 1946

von pauline12.09.2008 | 00:08
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter (geb. 10/46, ca. 45 Arbeitsjahre) möchte zum Jahresende in Rente gehen - verdienterweise, wie ich finde. Ist das möglich und mit welchen Abzügen hat sie zu rechnen? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für ihre Mutter käme die Frauenaltersrente in Frage. Dafür müsste sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres 121 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Wird der Antrag auf frühestmögliche Altersrente 10/2008 gestellt, würde die Rente zum 1.10.2008 beginnen und wäre mit einem Abschlag von 11,1 % belastet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für den Vertrauensschutz, der den Abschlag in der Rente ihrer Mutter beeinflussen würde, müsste Sie am 16.11.2000 schwerbehindert (= 50 %) oder berufs- bzw. erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht gewesen sein. Außerdem muß zum Rentenbeginn Schwerbehinderung oder BU/EU vorliegen. Die anderen Vertrauensschutzregelungen finden bei ihrer Mutter keine Anwendung. Deshalb habe ich davon abgesehen, diese näher zu erläutern.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

@ horst sergio

Vielleicht können Sie das genauer erläutern, was bei meinen Ausführungen zur Anfrage von Pauline "arrogant und unhöflich" war?

10 Antworten

Schadeam 12.09.2008 | 10:36
kein Problem, wenn Sie 45 Arbeitsjahre hat, ist die Bedingung für die Altersrente für Frauen wäre bereis mit 60, also seit 2 Jahren erfüllt gewesen. Geht eine Frau mit Geburtsmonat Oktober 46 zum 01.01.09 in Rente, hat sie 10,2% Abschlag.
paulineam 12.09.2008 | 13:44
Vielen Dank für die Antworten! Bin in diesem Zusammenhang im Netz auf das Wort "Vertrauensschutz" gestoßen. Die Def., die ich gefunden habe, ist leider sehr allgemein. Könnte es sein, dass sich ihr Abschlag durch irgendwelche Vertrauensschutz-Regelungen o.ä. noch verringert? (Kinder, DDR, immer voll, nie Teilzeit gearbeitet o.ä.)
KSCam 12.09.2008 | 14:55
nein, der Abschlag wäre nur bei Schwerbehinderung (50%) geringer. Aber erstaunlich, dass Sie das nicht alles längst wissen. Sie müssen doch schon unzählige Rentenauskünfte und Versicherungsverläufe haben?
paulineam 12.09.2008 | 15:01
Ich habe mich, ehrlich gesagt, noch nicht durch die Bescheide meiner Mutter gelesen. Sie hatte lange mit sich gerungen und sich jetzt ziemlich kurzfristig entschieden, schon zum Jahresende aufhören zu wollen. Es taten sich eben gestern ein paar Fragen (bei mir) auf und ich wollte mich für sie mal im Netz dazu belesen. (Was sich als recht verwirrend rausstellte, deshalb meine Frage hier.) Sie wird sich aber nächste Woche auch nochmal vor Ort bei der RV erkundigen.
Horst Sergioam 12.09.2008 | 15:32
Mein Beitrag auf in erster Linie auf den herrlich sarkastischen Kommentar von KSC bezogen. Ich möchte das jetz hier auch ungern breittreten. Sonst schweifen wir vom Thema ab :)
Horst Sergioam 12.09.2008 | 15:07
Meine Güte, es ist wirklich erschreckend, wie extrem arrogant und unhöflich manche von den sogenannten "Experten" hier sind. Hab mir jetzt einige Threads hier durchgelesen, da ich grad in einem ähnlichen Dilemma stecke, und saß teilweise einfach nur kopfschüttelnd vor meinem Monitor. Übrigens, entschuldige das ich deinen Thread hier grad "hi-jacke", pauline. Ich finde das musste mal gesagt werden. Für manche Leute ist es anscheinend unvorstellbar das man sich in all dem Renten -, paragraphen - und Gesetzesdschungel nicht sofort zurecht findet. Ich wüsste doch zu gern was für "Gestalten" sich hinter den Namen verbergen. :) Nichts für Ungut
xxxxam 12.09.2008 | 16:09
bestimmt durch DDR
paulineam 12.09.2008 | 16:15
Sehr geehrte(r)? xxxx, ich verstehe den Kommentar/die Frage nicht! Ich hatte folgendes im Netz beim Stichwort Vertrauensschutz gefunden: "Derartige Vertrauensschutzregelungen bestehen z. B. im Zusammenhang mit folgenden gesetzlichen Maßnahmen: - Überleitung des Rentenrechts der DDR auf das gesamtdeutsche Rentenrecht..." Da das auf sie zutrifft, hab ich das in meine Frage zum Vertrauensschutz reinformuliert. Ich entschuldige mich hiermit herzlichst, für meine dümmlichen Ossi-Fragen.
KSCam 12.09.2008 | 18:21
wenn es sarkastisch rübergekommen ist, war das nicht meine Absicht - ich ging und gehe halt davon aus, dass sich eine 62 jährige berufstätige Frau schon mal mit dem Thema "wann gehe ich in Rente" beschäftigt hat. Im übrigen habe ich ja im ersten Satz die gestellte Frage klar beantwortet - oder? :-)
Rosannaam 15.09.2008 | 10:03
Der Vertrauensschutz für die in Frage kommende Altersrente für Frauen ist im § 237 a SGB VI, Abs. 3 , genannt. Da diese Vertrauensschutzregelungen bei Ihrer Mutter nicht zutreffen, wird die (frühestmögliche) Altersgrenze von 60 Jahren angehoben. Die Vertrauensschutzregelung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wurde vom Experten ja bereits genannt. SÄMTLICHE Vertrauensschutzregelungen für vorzeitige Altersrenten haben absolut nichts mit dem Rentenrecht der ehemaligen DDR, Kindererziehung oder sonstigem zu tun, sondern mit Arbeitslosigkeit zu einem bestimmten Stichtag, Altersteilzeitvereinbarung zu einem bestimmten Stichtag oder eben Schwerbehinderung oder BU/EU am 16.11.2000 bei bis zum 16.11.1950 geborenen Versicherten (diese waren zum Stichtag 50 Jahre alt). Sie sind immer im entsprechenden Paragraphen genannt.
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