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Langjährig Versicherter

von Langjährig Versicherter25.06.2010 | 13:54
1540 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin jetzt 61, m, und habe bereits 45 RV-Beitragsjahre voll; 2 Fragen hierzu: 1. kann ich mit 63 abschlagsfrei in Altersrente gehen ? 2. Hinzuverdienstgrenze: habe ich dann eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten ? oder werde ich dann so gestellt, als ob ich erst mit 65 meinen Rentenantrag gestellt hätte ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo langjährig Versicherter,

dem Verlauf der Diskussion stimmen wir bei.

Eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung ist nicht möglich. Die Hinzuverdienstgrenze ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzuhalten ( zum Beispiel: Jahrgang 1948 = 65 Jahre 2 Monate; Jahrgang 1949 = 65 Jahre 3 Monate ).

5 Antworten

Rentendocam 25.06.2010 | 13:57
Hallo, die 45 Jahre spielen für eine vorgezogene Altersrente keinerlei Rolle, sind also völlig bedeutungslos, wenn sie vor 65 in Rente gehen möchten. Abschlagsfrei können Sie erst mit 65 in Rente gehen ( Ausnahme Schwerbehinderung ) Vorher haben sie immer Rentenabschläge. Ebefalls gilt die Hinzuverdienstgrenze von 400,00, immer wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die 45 Jahre spielen hier ebenfalls keinerlei Rolle.
Joam 25.06.2010 | 14:10
M.E. hat Rentendoc recht. Ihre Abschläge betrügen aufgrund Ihres Alters (61) mit 63 dann 7,5% (63 -65+1Monat=25 Monatex 0,3= 7,5) MFG Jo
Rosannaam 25.06.2010 | 23:01
Es ist leider eines dieser "Rentenmärchen", dass man nach 45 Beitragsjahren VOR dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Nach 45 Pflichtbeitragsjahren (ohne Zeiten des ALG-Bezuges) ist "nur" die abschlagsfreie Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres, eben die AR für besonders langjährig Versicherte, möglich.
Skatrentneram 26.06.2010 | 08:32
Das " Rentenmärchen " wurde leider von unseren Medien verursacht. Wir konnten in allen Zeitungen die dicke Überschrift lesen " nach 45 Jahren abschlagsfrei in die Rente ". Nur das im Kleingedruckten stand, dass auch das 65. vorliegen muss, hat kaum jemand gelesen. Aber so werden die Märchen geschrieben. Schönes Wochenende an alle.
ATZleram 26.06.2010 | 10:59
Quelle: http://www.fazfinance.net/Aktuell/Wirtschaft-und-Konjunktur/Muen… "Das Konzept ist in sich stimmig" Müntefering verwies hingegen darauf, daß Arbeitnehmer nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Hiervon profitierten unter anderem auch Bauarbeiter, die meist bereits im Alter von etwa 20 Jahren zu arbeiten anfingen. Müntefering sagte: "Das ist ein Konzept, das in sich stimmig ist." Klingt gut, oder? Man sollte aber nicht näher drüber nachdenken...
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