Hallo langjährig Versicherter,
dem Verlauf der Diskussion stimmen wir bei.
Eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung ist nicht möglich. Die Hinzuverdienstgrenze ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzuhalten ( zum Beispiel: Jahrgang 1948 = 65 Jahre 2 Monate; Jahrgang 1949 = 65 Jahre 3 Monate ).