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Experten-Antwort

langjährige versichert 45 Jahre Jahrgang 1958

von Doris11.03.2021 | 11:11
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe im August 2021 meine 45 Jahre Pflichtbeiträge einbezahlt. Rentenbeginn 1.1.22 mit Abschlag 10,8,% Rentenbeginn 1.1.23 ohne Abschlag kann ich ab September nur einen Minijob annehmen. Was wäre wenn ich im Mai aufhören würde zu arbeiten. Kann ich die Differenzzeit bis August freiwillig einbezahlen? Ich beziehe Versorgungsbezüge von meinem verstorbenen Mann und muss Krankenversicherung und Pflegeversicherung alleine bezahlen (100%), deshalb wäre ich über die GKV freiwillig versichert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doris,

in Ihrem Fall ist es zielführender, dass Sie sich persönlich durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Dies geht auch mit einem telefonischen Beratungstermin.

Dort kann man wesentlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres Einzelfalls - insbesondere auch unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie und der ggf. zu erwartenden Rentenhöhen - eingehen, als dies hier in diesem Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

W°lfgangam 11.03.2021 | 19:39
Hallo Doris, > ich habe im August 2021 meine 45 Jahre Pflichtbeiträge einbezahlt. Schön, Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht (wie viele andere auch sehr früh), sonst nix, das Mindestalter für die abschlagsfrei Altersrente ist erst ab 01.01.2023. > kann ich ab September nur einen Minijob annehmen. Was wäre wenn ich im Mai aufhören würde zu arbeiten. Kann ich die Differenzzeit bis August freiwillig einbezahlen? Ja. > Ich beziehe Versorgungsbezüge von meinem verstorbenen Mann und muss Krankenversicherung und Pflegeversicherung alleine bezahlen (100%), deshalb wäre ich über die GKV freiwillig versichert. Auch das stimmt. ...300-400 € mtl.? Was kritisch zu sehen ist: warum wollen Sie ab 01.01.2022 nicht die Altersrente mit Abschlag beantragen? ...nur wegen des Abschlags? Hier müssen Sie einfach gegenrechnen, auf was Sie bis zum Rentenbeginn 01.01.2023 verzichtet haben (die 12 Monate Rente mit Abschlag), was Sie zusätzlich investiert haben (die GKV-Beiträge + die freiwilligen Beiträge für die 45 Jahre), und wann Sie rechnerisch das wieder raus haben. Sie gehen in Vorleistung + Verzicht, da sollte man genau hinschauen, in wie vielen Jahren diese Kasteiung zu Ihren Gunsten wirkt ...unter 10/15 Jahren wird das sicher nicht sein ;-) Andererseits/Literatur: "Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand" Gruß w.
Waldiam 11.03.2021 | 21:16
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Heute mal kein Hinweis auf den Dreisatz? Vielleicht sollten auch beim Rentenbeginn ab 01.01.2022 noch die lebenslangen Abschläge berücksichtigt werden, oder? Fragt mal ein Waldorfschüler den Experten W.
W°lfgangam 12.03.2021 | 19:02
...echt jetzt? D A S ist Ihre Kernaussage dazu, nachdem Sie meinen Betrag schlicht/inhaltlich wohl nicht verstanden haben? - wg. Dreisatz sag ich da jetzt lieber nix mehr zu ;-)) Gruß w.
W°lfgangam 12.03.2021 | 20:12
Ich entschuldige mich bei Waldi. Gruß w.
Waldiam 12.03.2021 | 22:02
Wenn das so ist, sind Sie wohl im DEZ 1958 geboren. Sie können dann in der Tat ab JAN 2022 mit 10,8 % Abschlag in die Rente gehen. Oder eben auch ab JAN 2023 abschlagsfrei, wenn Sie denn wirklich auf die erforderlichen 45 Jahre kommen!!! Und das sollten Sie prüfen lassen. Wenn man dann mal – auch für Wolfgang – rechnet, ergibt sich z.B. bei einer Rente mit 45 Entgeltpunkten ab JAN 2022 eine solche aus 40,1400 persönlichen Entgeltpunkten, was nach heutigen Werten monatlich 1372,39 € ausmacht. Ohne weitere Beiträge würde sich bei einem Beginn im JAN 2023 aus 45 persönlichen Entgeltpunkten eine Rente von 1538,55 € ergeben. Rechnet man den Rentenertrag vom JAN 2022 bis zur Regelaltersgrenze, ergibt das insgesamt 49.406,04 €. Der Gewinn einer um ein Jahr früheren Rente hat allerdings einen lebenslangen Verlust in Höhe von monatlich 166,16 € zur Folge. Das bedeutet: Das Rentenmehr bei Beginn im JAN 2022 ist bereits im Alter von 72 Jahren und 3 Monaten wieder verbracht. Warten Sie demgegenüber noch ein Jahr bis JAN 2023, stehen Ihnen bis zur Regelaltersgrenze 36925,20 € zu. Und da diese abschlagsfrei ist, gibt es auch kein Alter, von dem an der zwei Jahre frühere Beginn in einen Verlust kippt.
W°lfgangam 14.03.2021 | 20:27
Zitat von Waldi anzeigenausblenden
Hmm ...warum sollte man bis zur Regelaltersrente rechnen, wenn 63/64 dann auf Lebenszeit hinterfragt ist? Entscheidend ist doch, was kann ich ab 63 schon mitnehmen + wie viel mehr wird es ab 64 + wann habe ich den Verzicht der Rente ab 63 damit wieder raus - auch unter Berücksichtigung Beschäftigungsaufgabe 08.2021 + freiwilligen GKV-Beiträge (400?) bis zur Rente, die allerdings ggf. voll durch den erwähnten Minijob kompensiert werden könnten. <- Ja, das kann dann in dieser Kombination schon nach rd. 100 Monaten (ausgehend von Ihren Zahlen, nun mal egal, ob Brutto/Netto) aufgeholt sein. Real Denkende würde sagen, was kümmert mich das im Alter 72 ;-) Nebenbei: ohne Minijob und ggf. etwas höherem GKV-Beitrag geht es auf 15 Jahre zu. Gruß w.
Waldiam 14.03.2021 | 20:50
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Rechnet man den Rentenertrag vom JAN 2022 bis zur Regelaltersgrenze
Hmm ...warum sollte man bis zur Regelaltersrente rechnen, wenn 63/64 dann auf Lebenszeit hinterfragt ist?
Weil das der früheste Termin ist, bei dem es - auch ohne 45 Jahre - definitiv keine Abschläge gibt. Daher ist auch der Gewinn einer abschlagsfreien AR vorher bis zu diesem Zeitpunkt gegenzurechnen. Übrigens wird das alles noch etwas komplizierter, wenn mit weiteren Beiträgen ein beliebiger Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze, vielleicht so gar mit Hinzuverdienst nur als Teilrente gerechnet wird. Aber der Dreisatz hilft da sicherlich auch. Waldi
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