Hallo Doris,
> ich habe im August 2021 meine 45 Jahre Pflichtbeiträge einbezahlt.
Schön, Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erreicht (wie viele andere auch sehr früh), sonst nix, das Mindestalter für die abschlagsfrei Altersrente ist erst ab 01.01.2023.
> kann ich ab September nur einen Minijob annehmen. Was wäre wenn ich im Mai aufhören würde zu arbeiten. Kann ich die Differenzzeit bis August freiwillig einbezahlen?
Ja.
> Ich beziehe Versorgungsbezüge von meinem verstorbenen Mann und muss Krankenversicherung und Pflegeversicherung alleine bezahlen (100%), deshalb wäre ich über die GKV freiwillig versichert.
Auch das stimmt. ...300-400 € mtl.?
Was kritisch zu sehen ist: warum wollen Sie ab 01.01.2022 nicht die Altersrente mit Abschlag beantragen? ...nur wegen des Abschlags? Hier müssen Sie einfach gegenrechnen, auf was Sie bis zum Rentenbeginn 01.01.2023 verzichtet haben (die 12 Monate Rente mit Abschlag), was Sie zusätzlich investiert haben (die GKV-Beiträge + die freiwilligen Beiträge für die 45 Jahre), und wann Sie rechnerisch das wieder raus haben.
Sie gehen in Vorleistung + Verzicht, da sollte man genau hinschauen, in wie vielen Jahren diese Kasteiung zu Ihren Gunsten wirkt ...unter 10/15 Jahren wird das sicher nicht sein ;-)
Andererseits/Literatur: "Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand"
Gruß
w.