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Experten-Antwort

Langjährige versicherte

von Silvi16.01.2024 | 12:31
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wieso wird das Einkommen vom Ehemann mit berechnet ich bin doch die jenige die Langjährig Versicherte und nicht der Ehemann dann brauch man doch erst garnicht so ein Quatsch machen mir gehen 140€ monatlich durch so eine .... verloren Netto .Also habe 49 Jahre eingezahlt und werde bestraft weil man ein getrennt lebenden ehegatten hat. Tolles Gesetz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvi,

 

die rentenrechtliche Fragestellung ist hier für mich nicht ersichtlich. Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage. Gesetze werden nicht durch die Deutsche Rentenversicherung beschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

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14 Antworten

Habichsnichtgleichgesagtam 16.01.2024 | 12:40
Das sind die Nebenwirkungen der Zahnarztgattinenbegrenzungen.
Werner67am 16.01.2024 | 12:45
Der Zuschlag, von dem Sie reden, wird nicht aus Ihren Beiträgen gezahlt sondern aus Steuermitteln. Diesen Zuschlag gibt es für BEDÜRFTIGE Rentner, die mind. 33 Jahre mit niedrigem Verdienst gearbeitet haben. Die Bedürftigkeit wird jedes Jahr neu geprüft und dabei zählt natürlich auch das Einkommen des Ehepartners. Ob Sie getrennt leben, spielt keine Rolle - er ist Ihnen ja im Bedarfsfall trotzdem zur Unterhaltsleistung verpflichtet.
Maxam 16.01.2024 | 13:22
Getrennt lebend bedeutet trotzdem Familienstand verheiratet. Sie würden im Falle eines Falles auch Hinterbliebenenrente bekommen, die würden Sie aber nehmen, oder?
Mimimiam 16.01.2024 | 14:06
Die 3.000,-- Euro Inflationsausgleich und die Diätenerhöhung 2024 von 6,2% für Politiker und Beamte müssen ja schließlich bezahlt werden. Dafür wird der Zuschuss für die Rentenversicherung gekürzt.
Sebastianam 16.01.2024 | 14:18
Dies hier ist kein politisches Forum. So ist nunmal das Gesetz. Wenn Sie es ändern, dann wenden Sie sich bitte an den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Stimmkreis oder kandidieren Sie selbst für den Bundestag.
Sebastianam 16.01.2024 | 14:33
Ich entschuldige mich für meinen überflüssigen und inhaltsleeren Beitrag. Als unwissender Forenclown bin ich zu mehr leider nicht in der Lage!
Oh Mannam 16.01.2024 | 14:34
Weil der Gesetzgeber das so bestimmt hat. Beschweren Sie sich bei der Politik und jammern Sie hier nicht rum.
Karlchenam 16.01.2024 | 14:55
Als Sie Mehr bekommen haben Sie auch nicht gemeckert, warum jetzt?
Mimimiam 16.01.2024 | 15:00
Warum sollte sie nicht "meckern"? Der Zuschlag bezieht sich schließlich nicht auf das derzeitige Einkommen, sondern auf das von 2 Jahren vorher. Die Berechnung ist also völlig falsch. So ein Gesetz zu verabschieden, ist irrsinnig.
Mumumuam 16.01.2024 | 17:27
Die Berechnung ist korrekt, da sie auf der aktuellen Gesetzgebung beruht. Wen interessiert schon wie Sie das Gesetz finden. Sie sind doch nur ein armes Würstchen mit entsprechend erbärmlichen, unbedeutenden Kommentaren.
KSCam 16.01.2024 | 18:12
Bestraft werden Sie sicher nicht, denn Sie erhalten die hnen aus Ihren Beiträgen zustehende Rente. Lediglich den steuerfinanzierten Grundrentenzuschuß (Geschenk aus Steuermitteln) bekommen Sie nicht, weil da eben auch das Einkommen des Ehegatten zählt. Dass Sie mit diesem zwar verheiratet sind, aber getrennt von ihm leben, daran ist bei der DRV auch keiner schuld, das ist Ihre selbst gewählte Lebenssituation. Ach ja, die DRV wendet das GR Gesetz so an wie das die Politik beschlossen hat; am besten Sie befragen Hubertus Heil als federführenden Minister. Der erklärt Ihnen sicher alles ausführlichst. LG
Corneliusam 17.01.2024 | 07:23
Sie fühlen sich bestraft, weil Sie nicht bekommen, was Ihnen nicht zusteht? Ich nenne sowas gerecht.
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