Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Langjährige versicherte

von Silvi16.01.2024 | 12:31
260 Ansichten
15 Antworten
Wieso wird das Einkommen vom Ehemann mit berechnet ich bin doch die jenige die Langjährig Versicherte und nicht der Ehemann dann brauch man doch erst garnicht so ein Quatsch machen mir gehen 140€ monatlich durch so eine .... verloren Netto .Also habe 49 Jahre eingezahlt und werde bestraft weil man ein getrennt lebenden ehegatten hat. Tolles Gesetz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2024 | 15:28

Hallo Silvi,

 

die rentenrechtliche Fragestellung ist hier für mich nicht ersichtlich. Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage. Gesetze werden nicht durch die Deutsche Rentenversicherung beschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenforum

14 Antworten

Habichsnichtgleichgesagtam 16.01.2024 | 12:40
Das sind die Nebenwirkungen der Zahnarztgattinenbegrenzungen.
Werner67am 16.01.2024 | 12:45
Der Zuschlag, von dem Sie reden, wird nicht aus Ihren Beiträgen gezahlt sondern aus Steuermitteln. Diesen Zuschlag gibt es für BEDÜRFTIGE Rentner, die mind. 33 Jahre mit niedrigem Verdienst gearbeitet haben. Die Bedürftigkeit wird jedes Jahr neu geprüft und dabei zählt natürlich auch das Einkommen des Ehepartners. Ob Sie getrennt leben, spielt keine Rolle - er ist Ihnen ja im Bedarfsfall trotzdem zur Unterhaltsleistung verpflichtet.
Maxam 16.01.2024 | 13:22
Getrennt lebend bedeutet trotzdem Familienstand verheiratet. Sie würden im Falle eines Falles auch Hinterbliebenenrente bekommen, die würden Sie aber nehmen, oder?
Mimimiam 16.01.2024 | 14:06
Die 3.000,-- Euro Inflationsausgleich und die Diätenerhöhung 2024 von 6,2% für Politiker und Beamte müssen ja schließlich bezahlt werden. Dafür wird der Zuschuss für die Rentenversicherung gekürzt.
Sebastianam 16.01.2024 | 14:18
Dies hier ist kein politisches Forum. So ist nunmal das Gesetz. Wenn Sie es ändern, dann wenden Sie sich bitte an den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Stimmkreis oder kandidieren Sie selbst für den Bundestag.
Sebastianam 16.01.2024 | 14:33
Sebastian schrieb

Dies hier ist kein politisches Forum. So ist nunmal das Gesetz. Wenn Sie es ändern, dann wenden Sie sich bitte an den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Stimmkreis oder kandidieren Sie selbst für den Bundestag.

Ich entschuldige mich für meinen überflüssigen und inhaltsleeren Beitrag. Als unwissender Forenclown bin ich zu mehr leider nicht in der Lage!
Oh Mannam 16.01.2024 | 14:34
Weil der Gesetzgeber das so bestimmt hat. Beschweren Sie sich bei der Politik und jammern Sie hier nicht rum.
Karlchenam 16.01.2024 | 14:55
Als Sie Mehr bekommen haben Sie auch nicht gemeckert, warum jetzt?
Mimimiam 16.01.2024 | 15:00
Karlchen schrieb

Als Sie Mehr bekommen haben Sie auch nicht gemeckert, warum jetzt?

Warum sollte sie nicht "meckern"? Der Zuschlag bezieht sich schließlich nicht auf das derzeitige Einkommen, sondern auf das von 2 Jahren vorher. Die Berechnung ist also völlig falsch. So ein Gesetz zu verabschieden, ist irrsinnig.
Mumumuam 16.01.2024 | 17:27
Mimimi schrieb

Warum sollte sie nicht "meckern"? Der Zuschlag bezieht sich schließlich nicht auf das derzeitige Einkommen, sondern auf das von 2 Jahren vorher. Die Berechnung ist also völlig falsch. So ein Gesetz zu verabschieden, ist irrsinnig.

Die Berechnung ist korrekt, da sie auf der aktuellen Gesetzgebung beruht. Wen interessiert schon wie Sie das Gesetz finden. Sie sind doch nur ein armes Würstchen mit entsprechend erbärmlichen, unbedeutenden Kommentaren.
KSCam 16.01.2024 | 18:12
Bestraft werden Sie sicher nicht, denn Sie erhalten die hnen aus Ihren Beiträgen zustehende Rente. Lediglich den steuerfinanzierten Grundrentenzuschuß (Geschenk aus Steuermitteln) bekommen Sie nicht, weil da eben auch das Einkommen des Ehegatten zählt. Dass Sie mit diesem zwar verheiratet sind, aber getrennt von ihm leben, daran ist bei der DRV auch keiner schuld, das ist Ihre selbst gewählte Lebenssituation. Ach ja, die DRV wendet das GR Gesetz so an wie das die Politik beschlossen hat; am besten Sie befragen Hubertus Heil als federführenden Minister. Der erklärt Ihnen sicher alles ausführlichst. LG
Corneliusam 17.01.2024 | 07:23
Sie fühlen sich bestraft, weil Sie nicht bekommen, was Ihnen nicht zusteht? Ich nenne sowas gerecht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026