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Experten-Antwort

Langjährigversicherter in Rente gegangen.

von Horst-Dieter07.04.2024 | 02:15
286 Ansichten
6 Antworten
Laut Rentenbescheid als Langjähriger versicherter in Rente gegangen. Mit 65 j 7 Monat. Jetzt meine Frage lt. eine Anfrage von Wohngeldamt an den Rententräger liegen nicht mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vor. Somit kein Anspruch auf Wohngeld Plus. Wie kann das sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2024 | 14:59

Hallo Horst-Dieter,

 

grundsätzlich ist es so, dass es einen Anspruch auf einen Rentenfreibetrag beim Wohngeld gibt. Hierfür sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.

Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten bis zum 10.Lebensjahr des Kindes, Zeiten der versicherungspflichtigen Pflege von Angehörigen, sowie Zeiten, bei denen Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation bezogen wurden.

 

Daher sollten Sie sich an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger wenden, um prüfen zu lassen, ob die von Ihnen geleisteten Beitragszeiten und weiteren rentenrechtlich relevanten Zeiten tatsächlich unter 33 Jahren liegen.

Sie können hierfür bei der Rentenversicherung auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

 

Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass die Wohngeldstelle spezifische Kriterien hat, die in Ihrem Fall nicht erfüllt sind.

 

Ich empfehle Ihnen daher, deshalb auch konkret noch einmal bei der Wohngeldstelle nachzufragen, ob spezifische Anforderungen für das Wohngeld Plus nicht erfüllt sind und wie Sie diese in einem solchen Fall dann  nachweisen können.

 

5 Antworten

Stefanam 07.04.2024 | 02:38
Vermutlich kommen Sie mit Ihrer Rente über die Einkommensgrenze, wenn nicht lassen Sie sich ggf. vom VDK etc. beraten. Außerdem ist dies keine Frage im Rentenforum. Wohngeld plus gibt es seit Anfang Januar 2023 und erhöht den monatlichen Zuschuss auf durchschnittlich 370 Euro. Wohngeld plus kann auch von Rentnern beantragt werden. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung ist, wie hoch die Wohnkosten im Vergleich zum Einkommen und in der Gemeinde sind. Für einen 1-Personen-Haushalt in Mietstufe 1 liegt die Einkommensgrenze z. B. bei 1.372 Euro, bei einem 2-Personen-Haushalt sind es 1.854 Euro und für einen 3-Personen-Haushalt gelten 2.316 Euro.
Renteam 07.04.2024 | 07:51
Das kann sein, da die Wartezeit was anderes sind als Grundrentenzeiten. Also für die Altersrente für langjährige Versicherte braucht man mindestens 35 Jahre Rentenrechtliche Zeiten. Für die Grundrente braucht man mindestens 33 jahre Grundrentenzeiten. Arbeitslosengeld 2 ist seit 2010 eine Anrechnungszeit, diese wird zwar zur Wartezeit für die Rente gezählt, aber nicht zur Grundrentenzeit, gleiches gilt für Arbeitslosengeld 1. Somit ist das schon richtig.
Horst-Dieteram 07.04.2024 | 14:38
Rente schrieb

Das kann sein, da die Wartezeit was anderes sind als Grundrentenzeiten.

Also für die Altersrente für langjährige Versicherte braucht man mindestens 35 Jahre Rentenrechtliche Zeiten.

Für die Grundrente braucht man mindestens 33 jahre Grundrentenzeiten.

Arbeitslosengeld 2 ist seit 2010 eine Anrechnungszeit, diese wird zwar zur Wartezeit für die Rente gezählt, aber nicht zur Grundrentenzeit, gleiches gilt für Arbeitslosengeld 1.

Somit ist das schon richtig.

Vielen Dank für die Information, wer macht solche Gesetze, man geht 30 Jahre harte Arbeit nach wie bei mir, wird plötzlich Krank, bekommt über 17 Monate Krankengeld wird danach im Kranken zustand im ALG weiter geführt, eine Schwerbehinderung wurde abgelehnt, nur 30 % anerkannt, und alle Jahre zählen dann nicht mehr als Grundrentenzeiten, bestraft, weil man Krank wurden 384 Monate Grundrentenzeiten 32 Jahre erreicht, aber nicht 396 Kalendermonate. Meine Frage gibt es in solchen Fälle vielleicht ein Härtefall regeln. Vielen Dank im Voraus.
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