Hallo Horst-Dieter,
grundsätzlich ist es so, dass es einen Anspruch auf einen Rentenfreibetrag beim Wohngeld gibt. Hierfür sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten bis zum 10.Lebensjahr des Kindes, Zeiten der versicherungspflichtigen Pflege von Angehörigen, sowie Zeiten, bei denen Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation bezogen wurden.
Daher sollten Sie sich an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger wenden, um prüfen zu lassen, ob die von Ihnen geleisteten Beitragszeiten und weiteren rentenrechtlich relevanten Zeiten tatsächlich unter 33 Jahren liegen.
Sie können hierfür bei der Rentenversicherung auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass die Wohngeldstelle spezifische Kriterien hat, die in Ihrem Fall nicht erfüllt sind.
Ich empfehle Ihnen daher, deshalb auch konkret noch einmal bei der Wohngeldstelle nachzufragen, ob spezifische Anforderungen für das Wohngeld Plus nicht erfüllt sind und wie Sie diese in einem solchen Fall dann nachweisen können.
Das kann sein, da die Wartezeit was anderes sind als Grundrentenzeiten.
Also für die Altersrente für langjährige Versicherte braucht man mindestens 35 Jahre Rentenrechtliche Zeiten.
Für die Grundrente braucht man mindestens 33 jahre Grundrentenzeiten.
Arbeitslosengeld 2 ist seit 2010 eine Anrechnungszeit, diese wird zwar zur Wartezeit für die Rente gezählt, aber nicht zur Grundrentenzeit, gleiches gilt für Arbeitslosengeld 1.
Somit ist das schon richtig.
Vielen Dank für die Information, wer macht solche Gesetze, man geht 30 Jahre harte Arbeit nach wie bei mir, wird plötzlich Krank, bekommt über 17 Monate Krankengeld wird danach im Kranken zustand im ALG weiter geführt, eine Schwerbehinderung wurde abgelehnt, nur 30 % anerkannt, und alle Jahre zählen dann nicht mehr als Grundrentenzeiten, bestraft, weil man Krank wurden 384 Monate Grundrentenzeiten 32 Jahre erreicht, aber nicht 396 Kalendermonate. Meine Frage gibt es in solchen Fälle vielleicht ein Härtefall regeln. Vielen Dank im Voraus.
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