Hallo Horst-Dieter,
grundsätzlich ist es so, dass es einen Anspruch auf einen Rentenfreibetrag beim Wohngeld gibt. Hierfür sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erforderlich.
Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit, Kindererziehungszeiten bis zum 10.Lebensjahr des Kindes, Zeiten der versicherungspflichtigen Pflege von Angehörigen, sowie Zeiten, bei denen Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation bezogen wurden.
Daher sollten Sie sich an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger wenden, um prüfen zu lassen, ob die von Ihnen geleisteten Beitragszeiten und weiteren rentenrechtlich relevanten Zeiten tatsächlich unter 33 Jahren liegen.
Sie können hierfür bei der Rentenversicherung auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Es ist allerdings auch nicht auszuschließen, dass die Wohngeldstelle spezifische Kriterien hat, die in Ihrem Fall nicht erfüllt sind.
Ich empfehle Ihnen daher, deshalb auch konkret noch einmal bei der Wohngeldstelle nachzufragen, ob spezifische Anforderungen für das Wohngeld Plus nicht erfüllt sind und wie Sie diese in einem solchen Fall dann nachweisen können.