Hallo Alfons,
es wäre hilfreich, eine konkrete Frage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Alfons,
auch unter Berücksichtigung ihres Voreintrags hier im Forum, verbleibt es bei der bereits gegebenen Antwort.
Wenn sie eine Altersrente beziehen, dann wir darauf kein (Arbeits-)Verdienst angerechnet (außer wir reden hier über einen Rentenbeginn vor 2023)
Weitere Möglichkeiten, wie zB Bezug einer Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrentenanspruch und dadurch Altersteilzeitstörfall, wären grad reine Spekulation.
Ggf. können sie eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen oder warten den weiteren Schriftverkehr im Zusammenhang mit ihrer Altersrente ab.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.