Ich denke nicht, dass die regelmäßigen Forumsteilnehmer hier die Einzigen sind, die darüber bescheid wissen.
Dass nach derzeit geltendem Recht, insbes. für Riester Altverträge, in der Auszahlungsphase keine HARTZ IV Sicherheit besteht liegt v.a. auch im Optionsrecht des § 1 I Nr.4 AltZertG - den potentiell ALG II Bedürftige "als Inanspruchnahme jedweder Möglichkeit nicht Leistungen nach dem SGB II beanspruchen zu müssen" anwenden müssen.
Eine dem § 12 II SGB II entgegenstehende Verwendung ist darin nicht zu sehen.
Dieser Fehler im System, den user Bernhard mit seinem Beitrag in Bezug auf mögliche Auswirkungen der Rente mit 67 konkretisiert hat, sollte durchaus behoben werden.
Nichts anderes hat man übrigens mit dem Steueränderungsgesetz 2007 bei der Rürup Rente nachträglich vorgenommen - Stichwort Günstigerprüfung vs. Rürup-Förderung.
Bleiben Sie deshalb etwas mehr optimistisch - alles andere wäre bei dieser nunmehr auch für Laien zu durchblickenden Sachlage ein nicht verantwortbarer Vertrauensverlust - den man wohl nicht riskieren möchte...
@Amade: Teilen Sie uns deshalb bitte Ihre Rückantwort vom BMAS i.d. Angelegenheit mit....
MfG