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Experten-Antwort

Laut Amtsarzt vom Jobcenter kann ich 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten - Anspruch auf halbe oder volle EM-Rente von DRV?

von Michaela21.03.2024 | 11:16
4450 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Versicherungsrechtliche Zeiten sind erfüllt. Ich bin vom Facharzt durchgehend länger als 2 Jahre krankgeschrieben und nicht heilbar. Laut Arbeitsvermittler bin ich wegen sehr vielen Einschränkungen, die der Amtsarzt festgestellt hat, nicht in Arbeit vermittelbar. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine halbe oder eine volle EM-Rente von der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Maßgebend für den Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist Ihr verbliebenes Leistungsvermögen. Diese Feststellung trifft der Sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen eines Rentenantragsverfahrens.

 

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht außerdem bei einer teilweisen Erwerbsminderung und verschlossenem Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt gilt als verschlossen, wenn Sie keinen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz innehaben bzw. von Ihrem Arbeitgeber angeboten werden kann. Ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, prüft ebenfalls die Deutsche Rentenversicherung.   

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18 Antworten

Klausam 21.03.2024 | 11:23
Hallo, was der ärztliche Dienst vom Jobcenter sagt ist für die DRV unerheblich. Falls sie denken erwerbsgemindert zu sein müssten sie einen entsprechenden Antrag bei der DRV stellen. MfG
EMam 21.03.2024 | 11:24
Nein, die Entscheidung des Jobcenters ist für die Rentenversicherung unerheblich. Ob Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, werden Sie nur herausfinden, wenn Sie einen entsprechenden Rentenantrag stellen.
-°-am 21.03.2024 | 11:26
Ob Sie eine EM-Rente bewilligt bekommen, entscheidet nicht der "Amtsarzt", sondern die DRV. Sie müssten schon einen Antrag stellen.
gut überlegenam 21.03.2024 | 11:39
Wenn die DRV der Meinung des JC folgen würde (unter Berücksichtigung anderer ärztlicher Unterlagen, die Sie auch einreichen sollten, wenn Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen), dann würde dies (drei bis unter sechs Stunden) eine halbe EM-Rente bedeuten. Und da Sie anscheinend keinen Arbeitsplatz mehr haben, müsste dann gleichzeitig geprüft werden, ob aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt für SIE individuell ein Teilzeitarbeitsplatz gefunden wurden konnte oder Sie deshalb ansonsten Anspruch auf eine volle EM-Rente hätten. Die Bearbeitungszeiten einer EM-Rente sind recht lang und evtl. werden Sie zunächst in eine Reha geschickt (Reha vor Rente), das kann man alles nicht vorhersagen. Sie sollten aber trotzdem nicht zu lange zögern, einen Antrag zu stellen. Einen 'Rechtsanspruch' auf eine EM-Rente haben Sie nicht, so lange Sie keinen Antrag stellen, das ist ganz einfach :-) Und dann kommt es darauf an, was Ihre Gesundheit dazu 'hergibt'. Das wird alles geprüft werden, von der DRV, nicht vom MD des Jobcenters. In Rente drängeln dürfen die Sie jedoch nicht, allenfalls einen Antrag auf eine Reha zu stellen können die durchaus machen. Und schlimmstenfalls kann aber das JC doch eine Prüfung der Erwerbsminderung selbst veranlassen. Dies aber nur, wenn Sie sich weigern, mitzuwirken. Lassen Sie es nicht so weit kommen, das bringt nur unnötigen Stress. Veranlassen Sie es also selbst, sofern auch Ihre Ärzte der Meinung sind, dass es Aussicht auf Erfolg haben könnte. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Michaelaam 21.03.2024 | 12:59
Hallo zusammen, vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. :-) Ich habe die DRV bereits vor 10 Tagen angeschrieben mit der Bitte, eine volle Erwerbsminderungsrente zu genehmigen und das "Gutachten" vom Amtsarzt und einen ausführlichen Befundbericht vom Facharzt und vom Hausarzt beigefügt. Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort von der DRV erhalten. In wie viel Prozent der Fälle (so ungefähr) "widerspricht" denn die DRV den Feststellungen des Amtsarztes des Jobcenters?? Sollte die schriftliche Antwort der DRV negativ sein, werde ich dies dem Jobcenter mitteilen müssen. Da die DRV "im Rang wohl höher ist", da sie ja entscheidet und nicht das Jobcenter entscheidet, kann das Jobcenter dann Widerspruch, gegen die Entscheidung der DRV einlegen?
gut überlegenam 21.03.2024 | 13:42
Selbst wenn jetzt zunächst erst einmal nur die DRV 'angeschrieben' wurde (mit den beigefügten Unterlagen) gilt die bereits als Rentenantrag. Und auch nur dann würde aber die DRV 'antworten' und die noch auszufüllenden Formulare (das gesamte Formularpaket, das bereits verlinkt wurde) anfordern. Denn ansonsten gibt es keine gesonderte Eingangsbestätigung (aus Kostenersparnisgründen) für welches Schreiben auch immer. Je nachdem, welche Unterlagen also ggfs. noch fehlen/nachgefordert werden zieht sich also alles noch etwas hin. Das JC muss sich ebenso gedulden wie die FS Michaela. Und das JC könnte auch keinen Widerspruch einlegen, sondern ist an die Entscheidung der DRV gebunden. Widerspruch könnte nur Michaela selbst einlegen. Ob das notwendig/sinnvoll sein wird, kann erst entschieden werden, wenn es einen Bescheid gibt.
gut überlegenam 21.03.2024 | 14:15
Man muss nicht unbedingt DRV-Mitarbeiter sein, um sich doch auch etwas besser im Rentenrecht auszukennen, als Sie es anscheinend tun. Hier aber finden Sie zu Ihrer Beruhigung die 'Rechtsgrundlage' https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
-°-am 21.03.2024 | 14:22
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Ich habe vergessen, dass Sie im Rentenrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht usw. perfektes Wissen haben. Ob es auch so ist, wie Sie es hier der FS mitteilen, wird Sie dann erfahren.
gut überlegenam 21.03.2024 | 14:46
nunja, Michaela ist ja wohl 'notfalls' in der Lage, die verlinkte Rechtsgrundlage zu lesen, auch wenn Sie selbst das - vermutlich aus Zeitmangel - nicht tun ;-) Aber vielleicht ist es auch überflüssig, weil sie nur schrieb, dass sie die DRV 'angeschrieben' hätte und hat schon den 'Formularsatz' abgegeben. Dann kommt aber auch keine Eingangsbestätigung (wie zuvor erwähnt). Und ansonsten kommt irgendwann in den nächsten Tagen ein Stapel Papier (der Formularsatz in doppelter Ausführung, damit man für sich selbst eine 'Kopie' abschreiben kann, weil nicht alle einen Fotokopierer zu hause haben und auch kein Smartphone). Das darf aber ignoriert werden, der 'formelle' Antrag dürfte dann trotzdem auch z.B. 'online' nachgereicht werden. Da muss man nur drauf achten, dass bestimmte Seiten (dort wo eine Unterschrift zwingend notwendig ist, z.B. die 'Entbindung von der Schweigepflicht' für Ärzte/Kliniken), 'unterschrieben' nachgereicht werden müssen. Nicht unbedingt postalisch, auch das reicht dann als PDF z.B., also unterschreiben einscannen und dann auch online nachreichen >Formular S8003).
Michaelaam 21.03.2024 | 15:32
Hallo zusammen, vielen Dank für Ihre neuen Antworten und Links :-) Ich fühle mich nicht so richtig gewachsen, ganze Formular-Pakete auszufüllen. Aus meinem Anschreiben geht schon eindeutig hervor, dass ich EM-Rente "haben möchte." (In Wirklichkeit nicht so richtig, sondern weil ich keinen Ärger mit dem Jobcenter haben möchte.) Das "Gutachten" vom Amtsarzt des Jobcenters und einen ausführlichen Befundbericht vom Facharzt und vom Hausarzt hatte ich dem Anschreiben beigefügt. Die DRV kann also erkennen, ob die Krankheiten überhaupt für eine EM-Rente ausreichen könnten. Falls Nein, bitte den "Antrag" ablehnen. Die DRV könnte sich dann die Kosten für die EM-Rente sparen.
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