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Experten-Antwort

Lücke zwischen Ende Arbeitslosengeld 1 und Beginn Reha

von Karin15.04.2024 | 16:51
245 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe nach 78 Wochen Krankengeld das ALG 1 bezogen, das Mitte Mai ausläuft. Ich habe eine 5wöchige Reha im Dezember 23 bewilligt bekommen, die Rehaeinrichtung wurde mir zugewiesen. Jedoch wird der Beginn meiner Reha erst nach Auslauf des ALG I starten, da ein früherer Termin dort nicht möglich ist. Ich werde die EM Rente beantragen. Greift dann nach dem ALG 1 dieser Paragraph 145 SGB III , bis die Feststellung der EM Rente beschieden ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin, 

 

in § 145 SGB III wird der grundsätzliche Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit (also nach Ende des Anspruchs auf Krankengeld) geregelt. Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wird gezahlt, bis eine Erwerbsminderung von der Rentenversicherung rechtskräftig festgestellt wurde, längstens bis der Arbeitslosengeldanspruch endet.

 

Nehmen Sie am besten schnellstmöglich Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auf, um die weitere Vorgehensweise in ihrem Fall  zu besprechen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

am 15.04.2024 | 16:34
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, gibt es auch keines mehr,auch wenn über die Rente noch nicht entschieden ist (die Sie noch nicht beantragt haben?).
AfAam 15.04.2024 | 16:36
Wie der von Ihnen angeführte § schon bestätigt, handelt es sich nicht um Rentenrecht (SGB VI), sondern um das Recht der Agentur für Arbeit (SGB III). Sie sollten daher dort Ihre Frage stellen.
Du meine Güteam 15.04.2024 | 18:19
Falsches Forum
KSCam 15.04.2024 | 21:28
Warum sollte die Agentur Ihnen länger als die Höchstdauer ALG bezahlen? Aber fragen Sie dort nach!
Deutsche Rentenversicherung
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