Wir haben mit den USA ein SV-Abkommen. Die Zeiten werden rentenrechtlich gleich behandelt (wie in Deutschland). Solange Sie die deutsche Staatsbürgerschaft auch noch haben (die wird man selten los), haben Sie keinen Anspruch auf eine Beitragserstattung.
Solange Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, kann Ihnen die Rente nicht ausgezahlt werden.
Sie bekommen dann später eine Atersrente in die USA gezahlt.
Bei nur 9 Jahren der Beitragszahlung wird diese natürlich relativ gering ausfallen.
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