Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lebensbestätigung Witwenrente Frankreich

von Haro03.05.2024 | 11:29
254 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bekomme seit knapp einem Jahr Witwenrente aus Frankreich stellte fest das auf der Lebensbestätigung mein Mädchenname als Familienname angegeben ist was mich etwas verwirrt, ist es in Frankreich üblich das man nach dem Tod des Ehemannes wieder unter seinem Geburtsnamen geführt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Haro,

 

Fragen zum französischen Namensrecht können in diesem Forum nicht beantwortet werden, sondern nur Fragen zum deutschen Rentenrecht. 

Da es um eine Lebensbescheinigung des französischen Rententrägers geht, sollten Sie im Zweifelsfall direkt dort nachfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Du meine Güteam 03.05.2024 | 11:34
Woher soll die DEUTSCHE Rentenversicherung wissen, wie das Namensrecht in Frankreich angewendet wird. Falsches Forum.
gut überlegenam 03.05.2024 | 12:40
Es ist doch aber nicht wirklich schlimm. Denn es wird ja mit der Lebensbestätigung geprüft, ob die hinterbliebene Witwenrentenbezieherin noch am Leben ist. Und Ihr Mädchenname steht ja einerseits auch in der Heiratsurkunde und dann auch noch in der Todesurkunde (war zum Todeszeitpunkt verheiratet mit). Eigentlich ist es gar keine schlechte Regelung (sollte Frankreich grundsätzlich so verfahren). Denn damit ist dann 'doppelt' klar, dass die letztverheiratete Frau die Berechtigte Witwenrentenbezieherin ist. Es gibt ja auch Fälle, in denen mehrere Ehen während eines Lebens bestanden und dann alle auch vorherige Ehefrauen dann auch (z.B.) 'Müller' heißen. Sie aber sind durch Ihren Geburtsnamen 'eindeutig' identifizierbar.
Elkeam 03.05.2024 | 23:08
Das französische Recht kennt keine Namensänderung durch Eheschließung. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau bezeichnet sich jedoch gewohnheitsrechtlich mit dem Familiennamen ihres Mannes ("nom d’usage“) oder fügt ihrem Familiennamen den des Mannes hinzu. Der französische „nom d’usage“ führt also nicht zu einer Änderung des Namens, sondern räumt den jeweiligen Ehegatten lediglich ein Recht zum Gebrauch eines anderen Namens als des eigenen ein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026