Hallo Haro,
Fragen zum französischen Namensrecht können in diesem Forum nicht beantwortet werden, sondern nur Fragen zum deutschen Rentenrecht.
Da es um eine Lebensbescheinigung des französischen Rententrägers geht, sollten Sie im Zweifelsfall direkt dort nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung