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Lebensversicherung / Krankenkasse

von kalle29.07.2008 | 13:50
1398 Ansichten
8 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe zwei lebensversicherungen, die als Direktversicherungen über den Arbeitgeber starteten und dann vor 10 Jahren beim Ausscheiden aus der Firma in private umgewandelt wurden. Die Beiträge habe ich weiter privat gezahlt. 1) Werden hierauf auch Krankenkassenbeiträge fällig? 2) Wenn ja, was ist, wenn der Versicherungsnehmer zwar in Deutschland pflichtversichert ist, Begünstigte aus der LV ist aber die getrennt lebende Ehefrau, die keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sie lebt im Ausland, ist in Deutschland nicht gemeldet und somit nicht krankenversichert.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf private LV werden keine KV-Beiträge abgezogen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nach unserem Kenntnisstand, sind auf private LV keine KK-Beiträge abzuführen. Deshalb hat sich die 2. Frage erübrigt.

Was "Schiko" meint (bei Zwitter), sollten Sie bei der KK nachfragen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn Sie der Versicherungsnehmer sind, und Sie geben diese LV an Ihre getrennt lebende Ehefrau weiter (egal wo sie sich aufhält), dann werden Sie von der KK belastet - von der Logik her. Aber bitte fragen Sie bei Ihrer KK nach.

5 Antworten

kalleam 29.07.2008 | 14:49
Danke für die eigentlich positive Nachricht. Gestatten Sie mir aber bitte doch noch mal eine Nachfrage. Habe bisher überall gelesen, daß Direktversicherungen, die nachher in private umgewandelt wurden auch voll den Krankenkassenbeiträgen unterliegen. Ist das also nicht so?
Schiko.,am 29.07.2008 | 15:15
Leider ist es so, bei auszahlung des guthabens wird für 10 jahre der volle beitrag eingeheimst. Bei zwitter verträgen hat das verfassungsgericht noch nicht entschieden. Nach herrschender auffassung haben sie aber gute karten. MfG.
kalleam 29.07.2008 | 15:46
Danke für die zumindest leichte Hoffnung machende Antwort. Wie sieht es aber zu meiner 2 Frage im Eingangspost aus? Weiß da jemand eine Antwort. Meine Frau und ich trennen derzeit friedlich Vermögenswerte. Dabei liegt es an uns, wer die Versicherungen und wer andere Vermögenswerte bekommt. Meiner Meinung nach zahlt der Empfänger der Versicherungssumme die Krankenkasse. Wenn der nicht pflichtversichert ist, wie bei uns, dann eben nicht.
Kalleam 30.07.2008 | 07:36
Eine Nachfrage bei der Versicherung zwischenzeitlich ergab, daß meine LV KV-pflichtig ist. Es ist so, wie Schiko schreibt. Als Direktversicherung angefangen, dann in eine private übergegangen wird noch in vollem Umfang mit KV-Beiträgen belegt. Bundesgerichtzshof-Entscheidung steht zu dieser Art der LV noch aus. Wer weiß, wann das kommt. Also wäre eine Antwort auf meine 2. Frage jetzt doch wichtig für mich.
Maria L.am 30.07.2008 | 10:29
Hallo kalle, das Unwissen des Experten erstaunt mich sehr. Denn die Verbeitragung von Direktversicherungen - auch solchen, die privat weitergeführt wurden - ist hier im Forum ein alter Hut. Über diese objektive Ungerechtigkeit haben sich schon viele aufgeregt. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Frage zwar noch nicht entschieden, ich wäre da aber nicht optimistisch. Denn auch bei rein betrieblichen Direktversicherungen ist die Doppelverbeitragung doch offensichtlich ungerecht und wurde trotzdem höchstrichterlich abgesegnet. Befragen Sie außer Ihrer Krankenkasse auch Ihre Lebensversicherungsgesellschaft. Vielleicht kann man einen Versicherungsnehmerwechsel auf Ihre Frau vornehmen, vielleicht hilft das. Die Versicherung hat eine Beratungspflicht und kann Ihnen vielleicht noch andere Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Gruß, Maria L.
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