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Leerzeit zwischen Schule und Wehrdienst ?

von Marie24.07.2008 | 17:18
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie ist das mit der Zeit zwischen den o.g. beiden Ereignissen, wenn diese ca. 2 Monate auseinandersind. Was ist zu unternehmen ? Danke vorab.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie nach dem Wehrdienst auch wieder eine Schulausbildung oder eine Lehre beginnen sind die 2 Monate zwischen der 1. Schule und dem Wehrdienst Anrechnungszeiten und die werden von Amtswegen anerkannt. Wenn Sie nach dem Wehrdienst eine normale Tätigkeit (ohne Lehre) aufnehmen sind die genannten 2 Monate Lücke. Man könnte für diese entweder direkt freiwillige Beiträge zahlen oder sich direkt arbeitssuchend melden.

1 Antworten

no nameam 25.07.2008 | 06:43
Ich nehme beispielsweise (zur Erklärung) folgende Konstellation im Versicherungsverlauf an : Schule - 2 Monate Lücke - Wehrdienst - (evtl. nochmals Lücke unter 4 Monate) - Schule/Berufsausbildung In diesem Fall können die Lücken, soweit sie jeweils nicht länger sind als 4 Monate, als Übergangszeit anerkannt und wie eine Schulausbildungszeit bewertet werden (Achtung: Schulausbildungszeit wird ab Rentenbeginn 01.01.2009 nicht mehr bei der Rentenberechnung bewertet). Sollte eine dieser Lücken über 4 Monate dauern oder sollte im Anschluss eine normale Beschäftigung ausgeübt worden sein, kann keine Übergangszeit anerkannt werden.
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