Hallo Terra, für den Beginn der Erwerbsminderungsrente ist das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung (Leistungsfall) entscheidend. Das Datum der Antragsstellung kann nur in Ausnahmefälle (z.B. wenn kein genaues Eintrittsdatum zu ermitteln ist) gewählt werden. In der Regel liegt das Datum jedoch in der Vergangenheit und wird im Rahmen der medizinischen Ermittlungen vom ärztlichen Dienst der Rentenversicherung (unter Beachtung aller zur Verfügung stehenden Unterlagen + eventueller Begutachtung) bestimmt. Die Prüfung der versicherungsrechtlichen Zeiten wird dann für den Zeitraum vor dem Leistungsfall durchgeführt.