Hallo Jockel,
Zeiten der beruflichen Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten erhalten im Rahmen der Rentenberechnung je nach Einzelfallsituation einen Zuschlag. Der Zuschlag ist für maximal drei Jahre abzüglich der Zeiten der Fachschulausbildung möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit entsprechenden Unterlagen über Ihre berufliche Ausbildung (Lehrvertrag, Gesellenbrief, etc.) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.