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Lehre + Fachschule

von Jockel22.04.2010 | 18:56
1511 Ansichten
4 Antworten

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hallo - ich habe eine 3jähre lehre absolviert mit abschluß (1965-1968) und eine fachschule (24monate; mit abschluß) besucht. im rentenverlauf sehe ich jetzt, daß die lehrzeit mit "pflichtbeiträgen" ausgewiesen ist mit minimalen beträgen. die fachschulzeit exact mit 24monaten "fachschulausbildung". ist die berechnung für die "lehrzeit" so richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jockel,

Zeiten der beruflichen Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten erhalten im Rahmen der Rentenberechnung je nach Einzelfallsituation einen Zuschlag. Der Zuschlag ist für maximal drei Jahre abzüglich der Zeiten der Fachschulausbildung möglich.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit entsprechenden Unterlagen über Ihre berufliche Ausbildung (Lehrvertrag, Gesellenbrief, etc.) an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

3 Antworten

Jockelam 22.04.2010 | 19:16
vielen dank für das schnelle feedback zu meiner anfrage. die lehrzeit ist mit "pflichtbeiträge" deklariert.
-_-am 22.04.2010 | 19:06
Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders bewertet. Dafür müssen sie aber beim Rentenversicherer entsprechend gemeldet sein. Ein Blick in den Versicherungsverlauf bringt Klarheit: Sind die Zeiten der Berufsausbildung dort mit "Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung" (nicht nur "Pflichtbeiträge") gekennzeichnet? Ist diese Kennzeichnung noch nicht erfolgt, so sollte bei der Rentenversicherung die Ergänzung des Versicherungsverlaufs beantragt und entsprechende Nachweise (zum Beispiel Ausbildungsvertrag, Prüfungszeugnis) vorgelegt werden.
Jockelam 23.04.2010 | 18:58
verbindlichen dank an alle, die mir freundlicherweise geantwortet haben - ich habe mich sehr darüber gefreut.
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