Hallo Heike,
die sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers sollte grundsätzlcih schriftlich über den anstehenden Lehrgang informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Stellen Sie diese Frage genau so Ihrer Sachbearbeitung.
Zu 99% wird die Antwort dann lauten, dass das kein Problem darstellen wird.....schönes Wochenende
Habe so eine ähnliche Frage schon mal beim Sachbearbeiter gestellt, man darf das, aber das bestätigen die einem nicht schriftlich. Ich hoffe nicht, dass man wegen sowas dann die Teilrente verliert.
So etwas lässt man sich auch nicht telefonisch, sondern schriftlich bestätigen und das wird auch bei einer schriftlichen Anfrage so gemacht.
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