Hallo Kurt,
diese Frage läßt sich ohne Einsicht in das Versicherungskonto nicht beantworten.
In dem Zeitraum, in dem Sie und ihre Frau die Lehre absolviert haben, galt noch nicht in allen Beschäftigungsbereichen die Versicherungspflicht für Lehrlinge. Das kann ein Grund der Ablehnung sein. Vielleicht konnte die Lehrzeit auch nicht nachgewiesen werden, da keine Unterlagen mehr vorgelegen haben.
Wie gesagt, genauere Auskünfte können Sie nur dem ersten Rentenbescheid entnehmen bzw. wenn dieser nicht mehr vorliegt, in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle kostenlos nachfragen.
Sollten Sie auf Unterlagen gestoßen sein, die Sie bisher noch nicht dem Rentenversicherungsträger vorgelegt haben, dann sollten Sie diese so schnell, wie möglich nachreichen.
MfG
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