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Experten-Antwort

Lehrvertrag

von Jonny14.07.2026 | 14:05
214 Ansichten
10 Antworten

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Rentenkasse hat den Gesellenbrief reicht das?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

der Anfrage lassen sich leider keine weiteren Hintergründe entnehmen. Sie sollten direkt telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Abend!

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Kommt drauf anam 14.07.2026 | 14:10
Für den Nachweis von rentenrechtlichen Berufsausbildungzeiten reicht der Gesellenbrief alleine in der Regel nicht, wenn dort nicht die Dauer der Ausbildung dokumentiert ist. Denn die Ausbildungsdauer kann je nach Beruf etc. durchaus unterschiedlich sein zum Beispiel auch bei unterschiedlichem Schulabschluss etc.
.am 14.07.2026 | 14:11
Das müsen Sie direkt mit Ihrer zuständigen DRV-Sachbearbeitung klären.
Du meine Güteam 14.07.2026 | 14:15
Nein.
Oh Mannam 14.07.2026 | 15:08
So etwas klärt man direkt mit dem zuständigen Rententräger oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Zugriff auf Ihr Versicherungskonto. Hier hat doch niemand Zugriff auf diese Unterlagen. Der Gesellenbrief reicht nur, wenn auch der Ausbildungsbeginn bestätigt wird.
Schadeam 14.07.2026 | 15:29
Er kann auch ausreichen wenn die Sachbearbeitung beim Arbeiten das Gehirn benutzt und mitdenkt. Bsp.: der erste Rentenbeitrag war am 01.09.1975, aus der Betriebsnummer ergibt sich eine Bäckerei, der Gesellenbrief datiert vom 23.06.1978. die Entgelte 1975 bis 1977 sind gering, steigen aber 1978 und 1979 deutlich. Da jeder weiß dass eine Bäckerlehre normalerweise 3 Jahre dauert, würde hier der Lehrvertrag keine neuen Erkenntnisse liefern. Folge: es ist sonnenklar dass von 09/75 bis 06/78 eine Berufsausbildung vorgelegen hat. Oder will da jemand widersprechen?
Schadeam 14.07.2026 | 16:01
Ja das können einige Kollegen sehr gut, nämlich äußerst bürokratisch sein und ja nichts mitdenkend selbst entscheiden, leider....
Stichwort Mitdenkenam 14.07.2026 | 17:10
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Schon einmal drangedacht, dass Ihr Beispiel evtl. bei einer Bäckerlehre in den 70ern anwendbar ist, aber generell "hinkt"!? Anderes Beispiel: habe in den 80ern eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert; auch hier "üblicherweise" eine Lehrzeit von 3 Jahren. Allerdings war mein Schulabschluss Abitur (an einem Wirtschaftsgymnasium) -> Lehrzeit deshalb nur 2 Jahre... Und dann noch sehr gute Noten in der Berufsschule (Verkürzung um ein weiteres halbes Jahr - geht heute nicht mehr) -> Lehrzeit deshalb nur 1,5 Jahre... Wie war der Vorschlag mit "Gehirn benutzen " nochmal?
Einfacham 14.07.2026 | 17:11
Wenn. Sie die Dauer einer Berufsausbildung nachweisen müssen, dann legen Sie doch das Ausbildungszeugnis des Betriebes vor, in dem Sie die Ausbildung gemacht haben. Dort ist der Beginn und die Dauer der Ausbildung dokumentiert. So etwas schmeißt man ja nicht weg (oder doch?)
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