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Experten-Antwort

Lehrzeit in Rumänien

von Hermann Stadt04.10.2014 | 15:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Deutscher aus Rumänien und habe dort bis zu meiner Ausreise gearbeitet. Eine dreijährige Lehrzeit wurde lediglich als "Fachschulausbildung" anerkannt. Dies führt jetzt dazu, dass mir erstens die 14 Monate vor dem 17. Geburtstag nicht angerechnet wurden und zweitens diese Zeit laut Rentenauskunft DRV Bund nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden kann. Nun habe ich gehört und gelesen, dass zur Wartezeit von 45 Jahren auch rumänische Beitragszeiten mitgezählt werden. Daher meine Frage an die Experten: Ist es möglich, diese (in der "Carnet de Munca" eingetragene) als rumänische Beitragszeit anerkennen zu lassen, und damit quasi durch die Hintertüre die 45 Beitragsjahre doch noch vor 63 zu erfüllen? Vielen Dank für alle sachlichen Beiträge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hermann Stadt ,

wir gehen davon aus das die Deutsche Rentenversicherung Bund einen bereits bindenden Feststellungsbescheid erteilt hat. Hiernach wurde eine Fachschulzeit als Anrechnungszeit anerkannt. Diese können bei der Prüfung der 45 Beitragsjahre nicht berücksichtigt werden. Ob ein Überprüfungsantrag im Einzelfall sinnvoll ist, bitten wir mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären.

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3 Antworten

Christina Nowakam 05.10.2014 | 08:32
Hallo Hermann Stadt, anhand Ihres Beitrages in diesem Forum entnehme ich, dass Sie genauso bewertet wurden, wie es der Gesetzgeber vorgibt. Zeiten der Fachschulausbildung zählen nicht bei der Wartezeit auf 45 Beitragsjahre zur Erfüllung der Voraussetzung für die neue abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre. Es gilt, Zeiten vor dem 17. Lebensjahr, sofern Sie nicht Beiträge zur Rentenversicherung (z.B. durch eine früh beginnende Berufsausbildung) bezahlt haben, zählen gar nicht. Alle werden in der DRV gleich behandlet, das regelt der Gesetzgeber und Hintertürchen gibt es grundsätzlich nicht.
Emigrantam 05.10.2014 | 09:00
Sie sollten sich bei der DRV beraten lassen, wie Beitrags-/ und Anrechnungszeiten in anderen EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden und einen sogenannten "zwischenstaatlichen Versicherungsverlauf" beantragen. Wenn z.B. in Rumänien ihre Ausbildung als Pflichtbeitragszeit oder ähnlich bewertet worden ist, kann es durchaus sein, dass diese dann auch in Deutschland für die Wartezeit von 45 Jahren mitzählt, ggf. auch vor dem 17. Lebensjahr. Die Rente für diese Zeit würden sie allerdings vermutlich aus Rumänien erhalten (= zwei Renten). Möglicherweise sind sie vor dem EU-Beitritt Rumäniens nach Deutschland gekommen - auch in diesem Fall sollten Sie sich auch beraten lassen, ob sich für Sie Änderungen ergeben.
W*lfgangam 06.10.2014 | 21:13
Hallo Hermann Stadt, sofern Sie später mal in die Lage kommen eine Rente beantragen zu müssen (wir werden alle älter ;-)), können Sie auch - bei gleichzeitiger Anerkennung rumänischer Versicherungszeiten im dtsch. Rentenkonto als FRG-Zeiten - auf die rum. Rente verzichten. Die DRv kann damit keine Gegenrechnung von nicht gezahlter Auslandsrente ./. zeitgleiche hier anerkannte Zeiten vornehmen. Kürzt das Verfahren und die Mühen dazu (auch bei den Rentenantrag aufnehmenden Stellen) ungleich ab, wenn man sich auf das dazu ergangene BSG-Urteil bezieht: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/docum… Es sei denn, die Rumänische SV zahlt mal mehr Rente für die eigenen Zeiten, als es dafür hier als FRG-Zeiten wert ist (hab ich in der Praxis nur 1x erlebt, als FRG-Zeiten aus Polen in folge 'Explosion' des Zloty und paralleler deutlicher Anhebung der poln. Renten einen Mehrbetrag für die Auslandszeiten statt FRG-Zeiten gab – dann werden die FRG-Zeiten aus den dtsch. Rentenkonto 'rausgenommen' ...wenn man es weiß, und die richtige Beratungsstelle dazu kontaktiert hat ;-) – die DRV prüft das nicht automatisch! Gruß w.
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