Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Lehrzeitanerkennung

von Christiane K13.05.2011 | 10:13
1887 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, habe eine Rentenauskunft erhalten und musste feststellen, dass die anrechenbaren Zeiten erst ab 01.01.1973 aufgeführt sind ! Habe vom 01.09.1971 - 31.07.1974 eine Ausbildung gemacht, wo sind diese Zeiten ? Kann mir jemand helfen ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christiane K,

bitten wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und geben Sie diese Lehrzeit an (möglichst mit entsprechenden Nachweisen). Dort wird dann die Anerkennung einer weiteren rentenrechtlichen Zeit geprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Tippam 13.05.2011 | 10:17
Auf einer Versicherungskarte, grüner oder brauner Karton DIN A5, der Ihnen seinerzeit ausgehändigt wurde.
...am 13.05.2011 | 14:20
Sie wurden sicherlich auch schon mal zu einer Klärung Ihres Versicherungskontos aufgefordert und haben nicht mitgewirkt. In solchen Fällen streicht die DRV immer die ersten 2 Jahre *;-). Spaß beiseite, suchen Sie sich Ihre Aufrechnungsbescheinigung oder falls noch vorhanden Versicherungskarte raus und schicken diese an die DRV, dann können die Zeiten geprüft und ggf. berücksichtigt werden.
Sozialröchler?am 13.05.2011 | 16:32
Ja! Gehen Sie an den Schuhkarton, in dem Ihre Rentenpapiere liegen. Entnehmen Sie die Versicherungskarte (aus Karton, braun [Arbeiter] oder grün [Angestellte]), gehen Sie mit dieser Karte zur Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder Stadt-/Gemeindeverwaltung (vorher Termin vereinbaren). Nehmen Sie eine Kopie der Karte mit, auf der Ihnen die Übereinstimmung mit dem abgegebenen Original bestätigt wird. Nehmen Sie den Personalausweis und den Nachweis über Ihre Berufsausbildung (z. B. Prüfungsbescheinigung) mit. Nun wird alles gut! Wenn Sie die Karte nicht finden, gehen Sie trotzdem hin. Man wird Ihnen helfen, bisher versäumte Angaben zum Versicherungsverlauf nachzuholen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026