Hallo Uwe KR,
folgende Antworten zu Ihren Fragen:
- ob es sich lohnt die Zeiten einzureichen ist bedeutungslos. Die Rentenversicherung ist bestrebt jedes Versicherungsleben vollständig zu klären. Für weitere Spekulationen (evtl. sind die paar Monate spannend um später eine erforderliche Wartezeit zu erfüllen) wäre die berühmte Glaskugel erforderlich. Also sicherheitshalber sollten die Zeiten geltend gemacht werden.
- grds. wird auch bei Berufsausbildungs-/Lehrzeiten zunächst vom tatsächlichen Rentenbeitrag (mithin also vom Verdienst)ein Rentenwert (Entgeltpunkte) ermittelt. Im weiteren werden nachgewiesene Berufsausbildungs-/Lehrzeiten allerdings aufgewertet. Diese Aufwertung ist allerdings auf max. 36 Monate begrenzt (was ggf durch ihre nachfolgenden Ausbildungszeiten bereits voll ausgeschöpft ist).
- da es sich um Beitragszeiten handelt (nicht Schulzeit o.ä.) spielt das 17 Lebensjahr keine Rolle. Beitragszeiten sind auch vor dem 17. Lebensjahr zu berücksichtigen.
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