Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Leistung gesetzliche Erwerbsminderungsrente

von Jürgen24.08.2009 | 15:54
1476 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experten, ich bitte Sie, mir bei folgendem Sachverhalt zu helfen: Student, 24 Jahre alt, vorher BA-Studium bei der Bank 3 Jahre bis Juni 2009, wird innerhalb eines Jahres erwerbsgemindert, vorzeitige Wartezeit ist erfüllt. Nun meine Fragen: • wie hoch ist die EM Rente und wie wird die berechnet? • wie lange würde er sie bekommen? • gibt es dafür ein Berechnungsschema? • haben sie evtl. eine Berechnung der GRV, wie das so aussehen könnte? Es gibt verschiedene Aussagen, wie: "ist so gering, dass man sie nicht berücksichtigen muss" oder " er ist dann Sozialfall". Können sie mich in meiner Unwissenheit erhellen? Im Voraus vielen Dank. Jürgen

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ausser dass die Kürzung nur 10,8 % (0,892) beträgt verweisen wir auf den Beitrag von "zelda".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die 0,0833 sind m.E. falsch, da das BA-Studium keine Berufsausbildung ist und die fiktive Berufsausbildung ist weggefallen, so dass die Entgelte der 3 Jahre Beiträge zu nehmen sind und die kennen wir nicht!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich habe die Bank mit einem dualen Ausbildungsystem nicht gefunden und deswegen keine Pflichtbeiträge unterstellt! Sorry!

7 Antworten

Bäram 24.08.2009 | 16:28
Ein Berechnungsschema ergibt sich aus den §§ 70 ff SGB VI. Ohne die Höhe der jeweiligen Entgeltwerte kann Ihnen keiner so eine Berechnung erstellen. Schneller gehts sicherlich, wenn Sie zu einer Beratungsstelle gehen. Dort kann man Ihnen eine Rentenberechnung erteilen.
Unbekanntam 24.08.2009 | 19:06
Hallo Jürgen, ein Sozialfall sind Sie auf jeden Fall dann. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass insgesamt bereits 5 Jahre in die RV eingezahlt wurde UND das in den letzten 5 Jahren 3 Jahre an Pflichtbeiträgen eingezahlt wurden. Wenn Sie eines dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie auch keine Rente, selbst wenn Sie im Sterbebett liegen würden.
zeldaam 24.08.2009 | 20:48
Hallo Jürgen, der Aussage des Teilnehmers "Unbekannt" kann ich so nicht zustimmen. Es gibt noch die sogenannte "vorzeitige Wartezeiterfüllung" nach § 53 SGB VI, hier ist insbesondere der Absatz 2 interessant (http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__53.html). Wenn alle Voraussetzungen dieses Absatzes erfüllt wären (bitte insbesondere beachten: volle Erwerbsminderung, d.h. sie können überhaupt keine Tätigkeit mehr als 3 h / Tag laut Feststellung der DRV mehr ausüben und das ist meistens der "springende Punkt"), dann brauchen Sie keine 5 Jahre Wartezeit (deswegen "vorzeitige Wartezeiterfüllung) und auch die 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren müssen nicht erfüllt sein --> § 43(5) SGB VI). Die vorzeitige Wartezeiterfüllung hatten Sie ja schon selbst angesprochen. Zur Rentenhöhe kann man nur spekulieren: Zum "Berechnungsschema" seien die §§ 64 ff. des SGB VI genannt: Äußerst vereinfacht sieht das dann so aus: Zunächst einmal würden (nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts) nach § 66 sog. Entgeltpunkte aus den bisher gezahlten Pflichtbeiträgen (hier Bankenlehre) ermittelt, dazu kommen noch die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten (hier insbesondere der sogenannten Zurechnungszeit, deren Bewertung aufgrund der nicht unbedingt geringen Entgelte aus der Bankenlehre (Spekulation meinerseits) gar nicht so schlecht ausfallen dürfte und ferner evt. die Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten. Die Summe dieser Entgeltpunkte wird dann nach § 64 mit dem sogenannten Rentenartfaktor (§ 67: volle EM = 1,0) und dem Zugangsfaktor (§ 77) und dem aktuellen Rentenwert (§68, zur Zeit in den alten Bundesländern 27,20 Euro je persönlichen Entgeltpunkt) multipliziert und "schon" haben Sie die Bruttorente. Beachten Sie bitte: Der Zugangsfaktor beträgt durch § 77 Absatz 2 Nr. 3 lediglich 0,82 - man spricht hier auch von 18 % Abschlägen. Von der Bruttorente geht dann noch ggf. die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Eine genauere Auskunft über die zu erwartende Höhe der Erwerbsminderngsrente erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie sich persönlich an eine Auskunfts- und Beratungstelle gehen, dort kann man Ihnen mit Hilfe des PC eine sogenannte Probeberechnung erstellen. Ein anderer Weg wäre die schriftliche Anforderung bei Ihrem Renteversicherungsträger. MfG zelda
Öhaam 25.08.2009 | 07:54
Ihr Halbwissen in Ehren (siehe vorzeitige Wartezeiterfüllung): Der junge EM-Rentner wird (je nach bisherigem Einkommen) weniger ein Sozialfall, als derjenige, welcher 40 Jahre knapp unter dem Durchschnitt verdient hat und dann über ALG und ALG II vorzeitig in die Altersrente muss!
TCKam 25.08.2009 | 11:07
aber aber lieber Experte, selbstverständlich zählen Zeiten eines BA-Studiums mit Zahlung von Pflichtbeitägen als Berufausbildung. siehe auch beiliegenden Auszug aus der rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 54 SGB VI: Neben Kalendermonaten mit Pflichtbeiträgen für eine Ausbildung in Ausbildungsberufen (SGB 6 § 54 R5.1) gelten Pflichtbeitragsmonate auch dann als beitragsge-minderte Zeiten i. S. des § 54 Abs. 3 S. 2 SGB 6, wenn insbesondere .... - Pflichtbeiträge während eines dualen Studienganges gezahlt worden sind (SGB 4 § 7 Abs. 2 R7.4). Hierzu zählt auch die Zeit des Besuchs einer Berufsakademie. ....
TCKam 25.08.2009 | 09:37
Hallo Jürgen, die Rente wird vermutlich ziemlich genau mtl. 927,69 € betragen. Dabei gehe ich von folgenden Voraussetzungen aus: 1. Der Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung liegt im Monat der Vollendung 24. Lebensjahres (liegt der Leistungsfall etwas später ist auch die Rentenhöhe etwas geringer) 2. Alle Zeiten ab dem 17. Lebensjahr bis zum 24. Lebensjahr sind belegt mit Schul-, Hochschulzeiten und den Pflichtbeitragszeiten aus dem BA-Studium 3. das BA-Studium mit Pflichtbeiträgen beträgt genau 3 Jahre; der Verdienst beträgt weniger als 75% des Durchschnittsverdienstes Berechnung: angerechnet wird eine Zurechnungszeit bis zum 60.Lebensjahr (= 36 Jahre bzw. 432 Monate). Der Gesamtleistungwert , mit dem die Zurechnungszeit bewertet wird, beträgt bei diesem Sachverhalt exakt 0,0833 (entspricht Durchschnittsverdienst). Somit ergibt dies 0,0833x432= 35,856 EP Außerdem sind noch die 3 Jahre Berufsausbildung (Ba-Studium) zu berücksichtigen. Diese werden mit 75% des Durchschnittsverdiensts (= 0,0625) bewertet. Also 36x0,0625= 2,25 EP Insgesamt legen also 38,2356 EP vor. Zusätzlich müssen die Abschläge von 10,8% bei der Berechnung miteinfließen. Also: 38,2356x0,892=34,1062 persönliche Entgeltpunkte Unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwerts von 27,20 (in den alten Bundesländern) ergibt sich eine Monatsrente von 927,69 € (34,1062x 27,2).
ellyam 25.08.2009 | 14:33
selbst wenn sie nur sozialhilfe bekämen - könnte es sein das sie mehr bekommen als wenn sie 45 jahre arbeiten und nur etwa 1000 € brutto verdient hätten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026