Hallo Gabi,
grundsätzlich kann Sie auch eine Beschäftigung wiederaufnehmen und die entsprechenden Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen. Sollte Sie die Anträge zu einem späteren Zeitpunkt erneut stellen, werden die Voraussetzungen erneut geprüft. Sollte Sie zu diesem Zeitpunkt, Anspruch auf die beantragte Leistung haben, würde diese auch geleistet werden.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung