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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Tina160916.05.2019 | 11:27
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich versuche schon seit Wochen jemanden bei der RVS Bund zu erreichen aber niemand kann mir richtig Auskunft geben. Und zwar ich wurde nach der Reha Arbeitsunfähig entlassen bin also weiterhin krank. Habe einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Der auch dem Grunde nach bewilligt wurde in dem Schreiben stand auch das ein zuständiger Berater sich bei mir melden wird dies ist bis heute nicht passiert (auf Nachfrage bekomme ich immer nur gesagt das dauert alles ne Zeit) nun zu meinem Problem ich habe nächste Woche einen Termin mit meiner jetzigen Firma die mir evtl einen leidensgerechten Platz bieten können allerdings hat meine Chefin schon angemerkt über Praktikum in den Abteilung die was wären reinschnuppern soll um zu prüfen ob es gehen würde. NUn meine Frage wie läuft es ab bin ja krankgeschrieben und kann ja sicher den kein Praktikum machen würde den die RVS einspringen und würde mir in der Zeit übergangsgeld zahlen? Und den nach dem Praktikum weiter krankschreiben falls das alles nicht so schnell geht ? Ich hoffe ihr versteht was ich meine und mir kann jemand ne Antwort geben. MFG tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Tina1609,

wenn Sie demnächst einen Termin bei Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie ihm sagen, dass für Sie grundsätzlich Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung bewilligt wurden. In welcher Form dies geschehen wird, kann nur nach dem Gespräch mit Ihrem zuständigen Reha-fachberater erfolgen.

Wie die User Ihnen bereits gesagt haben, haben Sie nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn das Praktikum im Rahmen einer Wiedereingliederung erfolgt. Ansonsten müssen Sie sich wieder arbeitsfähig bei Ihrem Arbeitgeber melden und Ihnen ggfs. ein Praktikumsentgelt zahlen. Falls Sie jedoch das Praktikum abbrechen müssen, haben Sie wieder Anspruch auf Krankengeld. Eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse ist dabei sehr hilfreich.

Hoffentlich bekommen Sie bald einen Termin für ein Beratungsgespräch mit dem Reha-fachberater.

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2 Antworten

???am 16.05.2019 | 13:53
Wenn Sie nicht mehr krankgeschrieben sind und bei Ihrem Arbeitgeber einer Ihnen zugewiesenen Arbeit nachgehen, haben Sie Lohnanspruch. Warum sollte die DRV dann Übergangsgeld zahlen?
PeterTam 17.05.2019 | 08:33
Du hast ja einen ungekündigten Arbeitsvertrag. Wenn die Firma dich auf einen anderen Arbeitsplatz setzen möchte, der deinen Anforderungen entspricht, bekommst du ganz normal dein Gehalt. Egal ob " Praktikum " oder nicht. Dazu müsstest du dich allerdings wieder Arbeitsfähig melden. Evtl. wäre ja ein Weg über die Wiedereingliederung. Du bist dann weiter AU, ( bekommst weiter KG ) probierst ob der neue Arbeitsplatz funktioniert oder nicht. Übergangsgeld von der RV gibt es in diesem Falle nicht.
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