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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch Umschulung/Schulungen möglich?

von Mike16.10.2017 | 13:43
1770 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir wurde mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Im Schreiben steht drin, dass im Ausnamefall auch "Anpassungs - und Qualifikationsmaßnahmen mit bis zu 9 Monaten Dauer" Sind damit auch Umschulungen für die Dauer bis zu 9 Monaten möglich? Was wäre wenn eine Umschulung länger wie die 9 Monate dauern würde? danke für die Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

welche Leistungen für Sie in Frage kommen, sollte im Rahmen eines Gespräches mit dem für Sie zuständigen Fachberater für Rehabilitation geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

Mikeam 16.10.2017 | 18:27
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Das ist dass Problem. Mit ihm hatte ich per email Kontakt in der er mir mitgeteilt hatte, dass für mich keine Umschulungen möglich sind aber warum wurde in der Mail nicht erläutert. Deswegen dachte ich das man hier vlt mehr weiß und ob der Berater einfach so "nein" per email sagen kann. Wortlaut "dieser ermöglicht die Übernahme von Kosten für z.B. Eingliederungszuschüsse." Grüße
???am 16.10.2017 | 13:58
Eine "echte" Umschulung dauert normalerweise 2 Jahre. Das ist mit den von Ihnen erwähnten Qualifizierungsmaßnahmen nicht gemeint. Mit 9 Monaten bekommen Sie im Allgemeinen Fortbildungen, Führerscheine und ähnliches. Wenn Sie sich aber komplett neu qualifizieren wollen, sollten Sie die gewünschte Ausbildung schriftlich beantragen. Falls Sie noch kein Gespräch mit einem Reha-Fachberater hatten, können Sie auch mit ihm über Ihren Wunsch reden.
Fortitude oneam 16.10.2017 | 14:19
Hallo Mike, Ihnen wurde eine LTA genehmigt. Der nächste Schritt wäre einen Termin mit dem Reha Fachberater zu vereinbaren. Dann können Sie alle Fragen in einem persönlichen Gespräch erörtern. Ob eine Umschulung (neuer Beruf) möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das Alter spielt dabei eine entscheidende Rolle. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
???am 17.10.2017 | 08:13
Informieren Sie sich, welche Berufe für Sie in Frage kommen und hinterfragen Sie auch Ihre Integrationschancen in diesen Berufen kritisch. Wenn Sie maximal 3 Berufe herausgesucht haben, schreiben Sie einen netten Brief an die DRV, in der Sie die favorisierte(n) Umschulung(en) beantragen und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Und dann heißt es abwarten. Bitte machen Sie sich auch bewusst, dass eine Umschulung nicht immer die Lösung des Problems ist. Alter und bisheriges Berufsleben können eine Arbeitsaufnahme trotz Umschulung scheitern lassen.
Mikeam 19.10.2017 | 19:40
@??? Also besteht trotzdem die Möglichkeit der Umschulung obwohl mein Berater nein gesagt hat? Hat er die zuständige Befugnis dafür oder prüft das wieder jmd anderes? Danke für den Hinweis. Grüße
=//=am 20.10.2017 | 09:39
Für eine Umschulung wird geprüft, 1. das Alter des Versicherten 2. der schulische und berufliche Werdegang und 3. wie nach einer Umschulung die Chancen für den ersten Arbeitsmarkt stehen. Ab einem gewissen Alter (spätestens mit 50) wird von der DRV keine Umschulung mehr bewilligt, denn nach einer solchen stehen die Chancen sehr schlecht, einen Job im Umschulungsberuf - als Neuling - zu finden. Wenn im Bescheid steht, dass ein Eingliederungszuschuss gewährt wird, ist das dann der Fall, wenn Sie arbeitslos sind und einen Arbeitgeber finden, der Sie trotz Ihres/r Handicaps fest einstellen will oder wenn bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber ein neuer leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Wie alt sind Sie denn?
Mikeam 20.10.2017 | 11:56
Hallo, 49 Jahre alt. Grüße
???am 20.10.2017 | 12:22
Dann sollten Sie mal in sich gehen, ob eine Umschulung wirklich Sinn macht. Sie können die Umschulung erst nächstes Jahr beginnen, brauchen 2 Jahre und werden sich dann mit 52 Jahren als Berufsanfänger bei Arbeitgebern bewerben. Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein genommen zu werden?
Nicoam 24.09.2019 | 10:05
Guten Morgen, eine Frage, Ich bin 57 J alt, und bin seit März krank geschrieben, ich beziehe seit April Krankengeld, Und bin ich immer noch angestellt in meine Firma, ich arbeiten in diese Firma seit 10 Jahren Inzwischen habe ich am 27/08/19 3 Wochen lang eine Reha gemacht, und laut Reha Oberarzt kann ich meine alte Beruf nicht mehr machen, Ich beziehen normalerweise bis am 07/09/2020 Krankengeld, aber die Reha Arzt at mich empfohlen eine LTA zu Beantragen, meine Frage ist: wenn ich diese LTA beantragen, was passiert dann? Werden ich immer noch bis 07/09/2020 meine Krankengeld beziehen, oder stoppt dass und bekommen Unterhaltung Geld von DRV? Was soll ich machen, LTA beantragen oder Nicht? Danke
Regentrudeam 24.09.2019 | 10:30
Und wie sind die Chancen ohne neue Ausbildung? Das Alter ändert sich doch nicht! Da das Renteneintrittsalter immer höher wird, werden sich die Damen und Herren Arbeitgeber auf sowas einrichten müssen! Die Zeiten 50=altes Eisen und mit 55 in die Rente sind lange vorbei. Und nach dem letzten Beitrag wird hier mit 32 eine Umschulung verneint. Das ist noch nicht mal ein halbes Arbeitsleben. Altersmässig nicht verständlich! Da kann die Ablehnung nur persönlich begründet sein, labil, Drogensüchtig, zu krank keine Ahnung.
Komischam 24.09.2019 | 10:42
Zitat von Regentrude anzeigenausblenden
Dann sollten Sie mal in sich gehen, ob eine Umschulung wirklich Sinn macht. Sie können die Umschulung erst nächstes Jahr beginnen, brauchen 2 Jahre und werden sich dann mit 52 Jahren als Berufsanfänger bei Arbeitgebern bewerben. Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein genommen zu werden?
Und wie sind die Chancen ohne neue Ausbildung? Das Alter ändert sich doch nicht! Da das Renteneintrittsalter immer höher wird, werden sich die Damen und Herren Arbeitgeber auf sowas einrichten müssen! Die Zeiten 50=altes Eisen und mit 55 in die Rente sind lange vorbei. Und nach dem letzten Beitrag wird hier mit 32 eine Umschulung verneint. Das ist noch nicht mal ein halbes Arbeitsleben. Altersmässig nicht verständlich! Da kann die Ablehnung nur persönlich begründet sein, labil, Drogensüchtig, zu krank keine Ahnung.
Warum holt man eigentlich 2 Jahre alte Beiträge aus der Versenkung und antwortet dann darauf?
Valzuunam 24.09.2019 | 11:41
So richtig viele Hinweise in diesem Thread sind, so falsch ist die Behauptung dass das Alter bei der Frage nach dem „ob“ eine entscheidende Rolle spielen würde. Sie werden -zu Recht- niemals eine Ablehnung wegen zu hohen Alters bekommen (weder mit 32, 49 noch mit 55). Das wäre auch eine verbotene Diskriminierung. Sind aber günstigere Maßnahmen genauso oder gar besser geeignet wird denen -ebenfalls völlig zu Recht- der Vorzug gegeben.
???am 24.09.2019 | 13:13
@Nico Ein LTA-Antrag ist in Ihrer Situation immer sinnvoll. LTA bedeutet ja nicht nur Umschulung, sondern es gibt auch Möglichkeiten eine Umsetzung beim Arbeitgeber zu unterstützen. Wenn Sie später feststellen sollten, dass Sie an den angebotenen Leistungen kein Interesse haben, können Sie den Antrag immer noch zurückziehen. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nur während der Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme. Von daher werden Sie weiter Krankengeld erhalten. Und noch ein Tipp für künftige Fragen: Bitte nicht an alte Beiträge anschließen, sondern besser einen eigenen Thread eröffnen. Sie sehen ja, was passieren kann...
Sandra B.am 24.09.2019 | 14:13
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Es muss gar kein Ablehnungsgrund genannt werden. Freundliche Arbeitgeber teilen dem/der Bewerber/in ganz einfach mit, dass sie sich anderweitig entschieden haben. Aber selbst das ist noch nicht einmal zwingend erforderlich. Unfreundliche Arbeitgeber schicken noch nicht einmal unaufgefordert die Bewerbungsunterlagen zurück. Und wenn ein Arbeitgeber unbedingt eine weibliche oder einen männlichen Mitarbeiter/in einstellen will, dann kann ihn kein Gesetz daran hindern. Es sei denn, er ist so dämlich und teilt das den anderen Bewerbern schriftlich mit. Und an diesen Beispielen kann man deutlich erkennen, dass dieses "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" eine Lachnummer ist.
Praktikeram 24.09.2019 | 16:02
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Wie naiv ist das denn? Kaum ein Arbeitgeber, Vermieter, etc., ist so dumm, seinen Verstoß gegen das "Antidiskriminierungsgesetz" offen zuzugeben. Die denken sich ganz einfach andere Gründe aus und es passiert gar nichts. Nur in den seltensten Fällen konnten bisher Diskriminierungen nachgewiesen werden und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern!
Valzuunam 24.09.2019 | 16:16
Nur zur Klarstellung: Es ging in diesem Thread um eine Umschulung (im Rahmen LTA) durch die gesetzliche Rentenversicherung. Meine Antwort nimmt auch nur darauf -und nicht etwa auf die Suche nach einem Arbeitgeber- bezug.
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