So wie Sie Ihre Situation schildern, wird die Klinik am Ende Ihrer medizinischen Reha sicherlich die Empfehlung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aussprechen. Wenn Sie derartige Leistungen auch wünschen, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Dieser wird Ihren Anspruch prüfen, und -soweit ein Anspruch auf LTA besteht - gemeinsam mit dem Reha-Fachberater die geeignetste Leistung aus dem umfangreichen Katalog berufsfördernder Reha-Leistungen auswählen. Die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Umsetzung oder einer evt. behinderungsbedingten Arbeitsplatzgestaltung zu prüfen, wenn noch ein Arbeitsverhältnis besteht und erhalten werden kann, sind dabei immer die erste Wahl vor einer völligen beruflichen Neuorientierung durch Umschulung u.ä.
Dabei -insbesondere beim Gespräch mit dem Arbeitgeber- wird Sie der Reha-Fachberater der Rentenversicherung gern unterstützen. Sprechen Sie Ihren Wunsch aber ruhig schon während des Klinikaufenthaltes an, z.B. beim Sozialarbeiter der Reha-Klinik oder beim Reha-Fachberater der Rentenversicherung, falls dieser in Ihrer Klinik während Ihres Aufenthalts Sprechstunden abhält.
Ansonsten ist den Ratschlägen der "Vor-Antworter", Toto und Schade, nichts hinzuzufügen.