Hallo Leo,
damit über die Hinterbliebenenrentenansprüche entschieden werden kann, sind folgende Rentenantragsvordrucke vollständig auszufüllen:
R500, R610, R660 (bei Einkommen der Witwe), R 810 (für die Witwe und jede Waise). Sofern noch weitere Vordrucke erforderlich sind, ergibt sich dies auf dem Vordruck R500.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Am besten ist, Sie vereinbaren einen Termin zur Antragstellung bei dem nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen von den Beratern dort alle notwendigen Anträge aufnehmen.
Eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die Rente aus der Rentenversicherung angerechnet, wenn beide Leistungen einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten. Der Grenzbetrag ist abhängig vom Jahresarbeitsverdienst, der von der Unfallversicherung festgestellt wird.
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