Hallo eja, Einnahmen aus einer privaten Versicherung gehören nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzl. Rentenversicherung. Aber, im Regelfall handelt es sich hier um Versorgungsbezüge, die beitragspflichtig in der gesetzl. Krankenversicherung sind, sofern ein Rentenbetrag von 5% der mtl. Bezugsgröße (2012 =131,25 €) überschritten wird. Näheres erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung