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Experten-Antwort

Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten

von Eckhardt Richter17.07.2010 | 08:31
1575 Ansichten
3 Antworten

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Seit 18 Jahren bin ich nicht mehr in Deutschland und hatte bis zum Jahre 1992 für fünf Jahre Beiträge in die deutsche RV eingezahlt. Jetzt bin ich in den USA wohnhaft und möchte wissen, was ich tun muss, um meine geleisteten Rentenversicherungsbeiträge nicht zu verlieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Selbst bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in den USA bleiben ihre erworbenen Beitragsansprüche in Deutschland bestehen. Wie Arnold schon erwähnte, können Sie aus diesen Beiträgen eine Regelaltersrente beziehen, sofern die allg. Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist.

Ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht nach Ihren Schilderungen nicht, da Sie bereits mehr als 60 Kalendermonate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und somit zur freiwilligen Versicherung berechtigt wären.

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2 Antworten

Arnoldam 17.07.2010 | 09:03
Da brauchen Sie gar nichts zu tun. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn der Versicherte eine Mindestversicherungszeit – die so genannte Wartezeit – erfüllt hat. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Kalenderjahre. Sie ist Voraussetzung für die Regelaltersrente ab Vollendung der Regelaltersgrenze. Wenn Sie also diese 5 Jahre voll haben, bekommen Sie später dann eine - wenn auch sehr sehr geringe - Altersrente. Verfallen können einmal erworbene Ansprüche niemals.
Eckhardt Richteram 19.07.2010 | 07:14
Herzlichen Dank für die prompte Beantwortung.
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