Hallo Blumenrind,
Ziel eines Eingliederungszuschuss ist es den Arbeitsplatz eines gesundheitlich eingeschränkten Versicherten dauerhaft zu sichern bzw. ihn durch einen neuen Arbeitsplatz dauerhaft in das Erwerbsleben einzugliedern. Vor Bewilligung eines Eingliederungszuschusses wird vor allen Dingen geprüft, ob der Arbeitsplatz zustandsangemessen ist. Durch den Eingliederungszuschuss soll ein, dem Leistungsvermögen angemessener Dauerarbeitsplatz gesichert werden. Widersprüchlich sind Ihre Angaben, dass Ihnen von der DRV mitgeteilt wurde, dass durch die Gewährung des Zuschusses keine dauerhafte Eingliederung erreicht werden kann.
Sie sollten mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, da hier im Forum keine konkrete Beratung möglich ist. In einem Gespräch mit einem Fachberater können Sie genau erörtern, ob und ggf. welche weiteren Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung