Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt

von Blumenrind17.07.2023 | 16:19
340 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Mir wurden in der letzten Woche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Doch nur ein Eingliederungszuschuss für einen Arbeitgeber. Es wurde mit mir weder ein Gespräch von seiten der Rentenversicherung über meine Leistungsfähigkeit geführt und es wurde auch keine Begutachtung oder festellung durchgeführt. Es wird aber angegeben das eine Rückkehr in meinen Beruf grundsätzlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung ins erwerbsleben führen kann. Es wird darauf hingewiesen das ich mich beim Arbeitsamt melden soll um mich für eine neue Stelle zu bewerben. 1. weiß ich garnicht welche Arbeiten ich Leistungsfähig noch schaffe. 2. weiß ich garnicht als was ich mich irgendwo bewerben soll. Müsste denn nicht erstmal eine Berufsfindungsmaßname stattfinden? Meine Hauptfrage ist aber sollte ich Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen oder können weitere Leistungen später problemlos beantragt werden? Wie zb eine Umschulung ect.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blumenrind,

 

Ziel eines Eingliederungszuschuss ist es den Arbeitsplatz eines gesundheitlich eingeschränkten Versicherten dauerhaft zu sichern bzw. ihn durch einen neuen Arbeitsplatz dauerhaft in das Erwerbsleben einzugliedern. Vor Bewilligung eines Eingliederungszuschusses wird vor allen Dingen geprüft, ob der Arbeitsplatz zustandsangemessen ist. Durch den Eingliederungszuschuss soll ein, dem Leistungsvermögen angemessener Dauerarbeitsplatz gesichert werden. Widersprüchlich sind Ihre Angaben, dass Ihnen von der DRV mitgeteilt wurde, dass durch die Gewährung des Zuschusses keine dauerhafte Eingliederung erreicht werden kann. 

Sie sollten mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, da hier im Forum keine konkrete Beratung möglich ist. In einem Gespräch mit einem Fachberater können Sie genau erörtern, ob und ggf. welche weiteren Leistungen durch die Deutsche Rentenversicherung möglich sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 17.07.2023 | 16:39
Wer soll Ihnen individuell was sinnvolles raten - wir wissen doch gar nichts über Sie. Weder Alter, noch bisherige Tätigkeiten, Einschränkungen, u.v.m. Ein Widerspruch geht immer, aber ob dies sinnvoll ist???Wer weiß? Was ist denn Ihre Vorstellung der künftigen Arbeit?
Blumenrindam 17.07.2023 | 17:08
Zu meinem Alter ich bin 45 Jahre alt und war die letzten Jahre im Sicherheitsgewerbe tätig und aufgrund psychischer Probleme / Einschränkungen soll ich in diesem Beruf nicht mehr arbeiten. Eine Berufsausbildung habe ich vor ca 27 Jahren als Kommunikationselektroniker absolviert aber nie in diesem Beruf gearbeitet weil ich danach direkt als Zeitsoldat zur Bundeswehr ging. Um ehrlich zu sein habe ich überhaupt keine Vorstellung in welche Richtung meine zukünftige Arbeit gehen soll.
nicht immeram 17.07.2023 | 18:28
Ein Widerspruch kann nur dann eingereicht werden, wenn durch den Bescheid dem Antragsteller etwas verweigert oder weggenommen wird. Der Bescheid über den Eingliederungszuschuss gewährt eine Leistung. Damit ist ein Widerspruch wegen der fehlenden Beschwer nicht zulässig, auch wenn ein Eingliederungszuschuss nicht weiterhelfen sollte. Sie sollten sich jetzt erstmal beraten lassen. Dazu können Sie entweder bei der DRV nach einen Termin fragen oder Sie gehen zum Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit. Die Agentur hat übrigens auch eine Internetseite namens New Plan. Vielleicht hilft die ja auch weiter. Wenn Sie dann wissen, was Sie möchten, beantragen Sie das konkret bei der DRV und warten die Entscheidung ab.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026