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Leistungen von der Dt. RV

von Rügener04.07.2007 | 09:22
1379 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich möchte gern wissen, was man für Leistungen von der Rentenversicherung oder einem anderen Versorgungsträger bekommen kann. Sachverhalt: Meine Mutter (44) ist Köchin gewesen,dann arbeitslos. Sie ist (ständig) krank, d.h. sie hat Asthma und ist wegen ihrer Lunge in Behandlung. Sie ist ständig beim Lungenarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, sie muss täglich Tabletten nehmen, u.a. auch Cortison, und kann deshalb auch nicht ihr Gewicht verringern. Des Weiteren hat sie keine Geschmacks- und Geruhrsnerven mehr durch (ich glaube mehr als) zwei OPs. Sie hat nach Kündigung knapp ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen, jetzt ein Jahr gar kein Geld. Das Arbeitsamt fühlt sich unzuständig, die Dt. RV lässt sie bis Herbst auf eine "Umschulung" warten. Laut ihrem Arzt ist sie zu 100 % arbeitsfähig, zu 100 % kann sie aber auch keine Arbeit ausführen. Von wem kann sie noch Geld bekommen? Ihr Mann hat ein Haus und ein monatliches Nettoeinkommen von 900 EUR, mehr nicht. Danke für eine schnelle Antwort!!!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.07.2007 | 11:34

Ich empfehle Ihnen, sich mit der Ihnen nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen und dort einen Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit etc.) erfüllt sind, wird der zuständige sozialmedizinische Dienst feststellen, ob und ggf. in welchem zeitlichen Umfang Ihre Mutter noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Antrag kann unabhängig vom laufenden Verfahren zur Umschulung gestellt werden.

9 Antworten

???am 04.07.2007 | 09:42
Hat Ihre Mutter ALG II nach Ende des ALG beantragt?
Insideram 04.07.2007 | 11:05
Und wer sagt das?
Rügeneram 04.07.2007 | 09:47
Nein, da meine Eltern ein Haus haben, hätte sie kein ALG II bekommen.
Rügeneram 04.07.2007 | 11:13
Das Formular, welches man ausfüllen muss. Da man Eigentum, Vermögen, Kinder etc. angeben muss: ich habe noch eine Schwester, die BaföG bekommt. Außerdem wird bei ALG II (doch immer) gesagt, es steht einem eine kleine Wohnung zu, da wird der Anspruch auf ALG II mit einem Haus (mit Belastungen)wohl kaum erfüllt.
???am 04.07.2007 | 11:21
Wenn das Haus abgezahlt ist, haben Sie sicher Recht. Sind jedoch noch Kreditraten zu zahlen, werden die als "Miete" angesehen. So kann durchaus ein Anspruch auf ALG II bestehen. Eine andere Möglichkeit für Leistungen sehe ich nicht.
skatam 04.07.2007 | 14:06
der helle WAHNSINN..... skat ???? =Mittwoch ist DEPPENTAG
???am 04.07.2007 | 13:52
Eine Umschulung wird eigentlich nur bewilligt, wenn der Betroffene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll einsatzfähig ist. Würde das nicht zutreffen, wäre der LTA-Antrag gem. §116 SGB VI außerdem in einen Rentenantrag umzudeuten. Statt der Leistungsbewilligung hätte Ihre Mutter eine Aufforderung zur Rentenantragstellung erhalten. Da Ihre Mutter außerdem nach dem 01.01.1961 geboren sein muss (Alter 44), gebe ich dem von der Expertin empfohlenen Rentenantrag wenig Chancen.
?-?am 04.07.2007 | 14:16
skat, meistens ist dieser D..Tag von Freitag bis Sonntag
skatam 04.07.2007 | 18:31
Scheisserchen, die rearschtion hat mal wieder überreagiert.... der reizende s...
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