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Experten-Antwort

Leistungen von welchen Ämtern zur Aufstockung zu geringer Rente?

von ASH27.10.2014 | 09:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe bereits seit über einem Jahr eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von 430 Euro. Das Verfahren zur vollen EU läuft und es wird derzeit gesprüft, ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, so dass es sein kann, dass mir eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), wiederum befristet, zugebilligt wird. Mit den 430 Euro pro Monat kommt man nicht weit. Bisher habe ich noch nirgendwo weitere Leistungen beantragt, da das Verfahren noch nicht beendet ist. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich alles so lang zieht. Meine Fragen: 1. Wo / bei welchen Ämtern könnte ich derzeit Zuschüsse beantragen? Gestern habe ich z.B. etwas von Wohngeld gelesen als Zuschuss zur Miete gelesen. Zudem: Sobald beschlossen worden ist, ob ich eine volle Erwerbsminderungsrente (sollten dann ja um die 900 Euro sein) beziehe, macht es dann einen Unterschied im Hinblick auf Aufstockung, wenn ich eine Arbeitsmarktrente oder eine volle EU aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund fehlendem Restleistungsvermögen beziehe? Falls es einen Unterschied macht: 2. Welches Amt ist zuständig für eine Aufstockung der Rentenzahlungen bei voller Erwerbsminderungsrente aufgrund verschlossenen Arbeitsmarktes. Wie / Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen? 3. Welches Amt ist zuständig für die Aufstockung der Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen? Wie/ Wo kann ich mich zu den Voraussetzungen kundig machen? Mit Dank und freundlichem Gruß.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Sozialamt.

Es gibt auch Konstellationen bei denen das Jobcenter zuständig sein k

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Platzverweisam 27.10.2014 | 11:38
Herz1952am 27.10.2014 | 12:04
Ergänzung: Wenn die Netto-Rente den Bedarf übersteigt, fällt die Sozialhilfe weg. Wohngeld hat nur in Ausnahmefällen eine Bedeutung, da die "Wohnkosten" bei Sozialhilfe mit "drinnen sind" Herz1952
Herz1952am 27.10.2014 | 12:00
Hallo ASH, Das Sozialamt ist in Ihrem Fall wohl alleine zuständig, weil Sie nicht arbeitsfähig sind. Es ist auch zuständig, wenn ALG I nicht ausreicht. Bei befristeter Rente bekämen Sie evtl. "Hilfe zum Lebensunterhalt". Bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer heißt das Grundsicherung. Berechnung: Grundbetrag (491,- Euro für Lebensunterhalt zuzüglich angemessene Miete zuzüglich Heizkosten, abzüglich Heizkosten für Warmwasser. Vorher müssten Sie allerdings Ihre Ersparnisse aufbrauchen bis auf die jeweiligen Freibeträge. Also, sofort zum Sozialamt. Bei H4 werden die gleichen Maßstäbe angelegt, außer bei den Ersparnissen (Vermögensfreibetrag höher). Auf jeden Fall bei Sozialamt melden, die Mitarbeiter können eine genauere Auskunft geben. Herz1952
Herz1952am 27.10.2014 | 12:09
an Platzvereweis, Sozialamt ist auch bei voller befristeter Rente zuständig (wenn Rente nicht ausreicht) ALG II Bezug, d.h. zumindest Teil-Erwerbsfähig, kann sogar Arge und Sozialamt zuständig sein. Meistens sind diese Ämter alle im gleichen Gebäude, evtl. sogar in einem Büro. Herz1952
W*lfgangam 27.10.2014 | 19:20
Hallo ASH, grundsätzliche Unterschiede in den 3 (ergänzenden) Leistungsarten finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… ...nur bei dauerhaft voller EM, (grundsätzlich) kein Rückgriff auf Angehörige; 'GEZ-Befreiung' http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt ...gleiche Leistungen wie oben, unterhaltspflichtige Angehörige sind vorrangig leistungspflichtig; natürlich auch hier 'GEZ-Befreiung möglich' http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld ...man ist selbst in der Lage sein, sich allein zu unterhalten, also die Sozialsätze oben mit eigenem Einkommen zu überschreiten, ergänzend dann Wohngeld möglich, _keine_ 'GEZ-Befreiung' Der erste Weg führt immer ins Sozialamt/Servicebüro - die sichten und verteilen nach möglichen Leistungsarten. Gruß w.
ASHam 27.10.2014 | 19:49
Danke!
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