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Leistungen zur Teilhabe

von rainer141108.05.2008 | 04:41
1577 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren Von Juni 2003 bis Dezember 2007 habe ich, mit gesundheitlich bedingten Unterbrechungen, Leistungen zur Teilhabe durch den DRVB erhalten. Insgesamt für 36 Monate. Zu einem Abschluss ist es aus gesundheitlichen Gründen dennoch bisher nicht gekommen. Kann ich mir Hoffnungen auf weitere Leistungen zur Teilhabe machen, um letztendlich zu einem Abschluss zu gelangen? Für mich gelten die gesetzlichen Vorschriften für Schwerbehinderte. Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus. MfG rainer1411

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist ein Rehabilitationsverfahren erst dann abgeschlossen, wenn eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht ist oder die "Erfolglosigkeit" weiterer Leistungen definitiv festgestellt wird.

Das kann natürlich nur im jeweiligen Einzelfall entschieden und festgelegt werden. Insofern kann man den Beiträgen von "Schade" und "Nix" nur zustimmen.

Schon im eigenen Interesse sollten Sie umgehend mit Ihrem zuständigen Rehabilitations-Fachberater der DRV Bund Kontakt aufnehmen und - wenn Sie es noch nicht getan haben - ganz deutlich Ihr Interesse an einem erfolgreichen Abschluss dokumentieren. Die evtl. Möglichkeiten können nur im Gespräch geklärt werden.

Viel Erfolg!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Herr Schiffer,

wie lange Leistungen zur Teilhabe gezahlt werden, müssten Sie mit dem jetzigen Leistungserbringer klären. Sollten Sie derzeit keine Leistungen beziehen und möchten Ihre Leistungsansprüche prüfen lassen, sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei der Stadtverwaltung (Alternativ: bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit) stellen.

Die Anfeindungen Ihrer/Ihres Kollegen sollten Sie auf keinen Fall so einfach hinnehmen. Besprechen Sie diese Form des Mobbings bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihnen vertrauten Personen. Sofern Sie das Gefühl haben, dass Ihre persönliche Grenze überschritten ist, sollten Sie unbedingt aktiv werden.

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Leider ist es nicht möglich, Einzelfälle in diesem Forum umfassend zu lösen. Auch können keine vollständigen Begründungshilfen für einen Widerspruch geliefert werden.

Nur folgende Hinweise:

Wie bereits ausgeführt, ist ein Rehabilitationsverfahren grundsätzlich erst dann abgeschlossen, wenn

1. eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht ist oder

2. die Erfolglosigkeit weiterer Leistungen definitiv festgestellt wird.

Ob dieses durch den Rentenversicherungsträger so festgestellt ist, kann nicht beantwortet werden.

Hinsichtlich der Dauer von Leistungen gilt § 37 SGB IX:

"§ 37 SGB IX - Dauer von Leistungen

(1) Leistungen werden für die Zeit erbracht, die vorgeschrieben oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen; eine Förderung kann darüber hinaus erfolgen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.

(2) Leistungen zur beruflichen Weiterbildung sollen in der Regel bei ganztägigem Unterricht nicht länger als zwei Jahre dauern, es sei denn, dass das Teilhabeziel nur über eine länger dauernde Leistung erreicht werden kann oder die Eingliederungsaussichten nur durch eine länger dauernde Leistung wesentlich verbessert werden."

Ob die DRV Bund diese Vorschrift angeführt hat, kann nicht beurteilt werden.

Die Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung können Sie im Internet unter "www.deutsche-rentenversicherung-regional.de"; einsehen: - Rechtliche Arbeitsanweisungen -Sozialgesetzbuch - SGB 9 -Teil 1 (§§ 1 - 67) - Kapitel 5 (§§ 33 - 43) - § 37 - Dauer von Leistungen.

Evtl. finden Sie hier Argumentationshilfen.

6 Antworten

Schadeam 08.05.2008 | 07:38
wer im Forum soll Ihnen diese Frage beantworten können? Keiner kennt den Grund, warum die Maßnahme bislang noch nicht abgeschlossen ist. Das müssen Sie schon direkt mit der DRV Bund (Rehaberater) abklären.
Nixam 08.05.2008 | 08:18
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Erbringung von Rehabilitationsleistungen bestehen aus sovielen "Kann-Leistungen"; d.h. es wird immer auf den individuelle Einzelfall abgestimmt. Aus diesem Grunde können wir Ihnen hier im Forum beim besten Willen keine verbindliche Auskunft über das voraussichtliche Ende und den abschliessenden Verlauf Ihrer Umschulung geben. Nix
w.schifferam 08.05.2008 | 10:39
ausgesundheitlichsen gründen konnnte ich 9 jahre nicht meinen beruf ausüben,da es mir gesundheitlich besser geht kann ich den beruf wieder machren bin zu 85%SCHWERBEHINDERT wie lange wirt leitung zur teihabe gezahlt,und was macht mann gegen mitarbeiter die zu einen sagen sie sind keine hilfe nur eine behinderung ob wohl mann 9 jahre nicht mehr in beruf gewesen ist bin 54 jahre alt von beruf bäcker die arbeitszeit ist von 1900 bis 0300 nachts ohne eine pause 8 stunden arbeiten aber keine pause bitte um eine antwort danke,
Nixam 08.05.2008 | 11:15
Bitte öffnen Sie ein neues Thread und stellen Sie dort Ihre Frage: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
rainer1411am 08.05.2008 | 15:53
Guten Tag zusammen besten Dank für Ihre Antworten. Ich habe festgestellt, dass ich mich zu Beginn missverständlich ausgedrückt hatte und Sie daher nicht wirklich in der Lage waren zu antworten. Mir ging es bei meiner Fragestellung darum, zu erfahren, ob der Leistungsumfang seitens des DRVB erschöpft ist, weil schon für soviele Monate Leistungen zur Teilhabe gewährt wurden. So zumindest argumentiert die DRVB in ihrem Ablehnungsbescheid. Ich bin sozusagen auf der Suche nach Argumenten für meinen Widerspruch. Die wird mir der Berater der DRVB nicht unbedingt liefern wollen. Danke für Ihre Antworten im voraus. MfG rainer1411
Nixam 09.05.2008 | 13:11
Hallo Rainer1411! Ich möchte Ihnen die Hoffnung auf einen erfolgreichen Abschluss der Umschulung nicht nehmen. Sie führten von 06/2003 bis 12/2007 eine Umschulung durch. Normalerweise dauern diese 24 Monate, also wäre in Ihrem Fall 06/2005 Ende gewesen. Sollten Sie noch einen RVL vorgeschaltet haben, also in 06/2003 mit einem 3-monatigen Rehabilitationsvorbereitungslehrgang begonnen haben, dann haben Sie 09/2003 mit der Hauptmassnahme/Umschulung begonnen, die längstens 24 Monate gedauert haben dürfte bis 09/2005. Nun schreiben Sie, dass Sie sich mit der Rehabilitationsleistung bis einschliesslich 12/2007 aufgrund von Verlängerungen und erkrankungsbedingten Verlängerungen etc mit Ihrer Rehabilitation im wahrsten Sinne des Wortes "herumgeschlagen" haben. Hier begreift doch letztendlich jeder Sachbearbeiter/Fachberater für REhabilitation: "Das klappt mit dem überhaupt nicht." Schon die Schule(Berufsförderungswerk oder sonstige) dürfte einer - weiteren - Verlängerung widersprochen haben. Ein Tipp von mir: Sie können Ihren Widerspruch "herumformulieren", wie Sie möchten: Ich sehe da wenig bzw. keine Erfolgsaussichten für Sie. Ich bin überzeugt, dass das bei Ihnen darauf hinausläuft, dass man Ihnen anbietet, Ihnen einen Vermittlungsbescheid zu übersenden. Das bedeutet, dass sich der RV-Träger pauschal bereiterklärt, Ihnen gezielte finanzielle und sonstige Hilfen zuteil werden zu lassen, für den Fall, dass Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie einzustellen. Das ist eine weitere Möglichkeit, die Sie in Erwägung ziehen können. Sie bekommen einen Bescheid in die Hand gedrückt, mit dem Sie sich bei anderen Firmen bewerben können. Dann kann der potenzielle Arbeitgeber Eingliederungshilfen/Lohnzuschüsse etc bei DRV beantragen. Viele Grüsse Nix
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